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 Betreff des Beitrags: Zaun in Kindertageseinrichtungen
BeitragVerfasst: 22.07.2011, 16:02 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Einfriedungen in Kindertageseinrichtungen

Das Außengelände von Kindertageseinrichtungen, auf dem sich Kinder bestimmungsgemäß aufhalten können, muss eingefriedet sein. Ein aktueller Unfall mit tödlichem Ausgang ist Veranlassung dafür, die Gestaltung von Einfriedungen in Bezug auf Sicherheit und Gesunderhaltung der Kinder erneut zu thematisieren.


In der UVV Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2 § 27 Abs. 4 i.V.m. Abschnitt 3.5.2 GUV-SR S2) ist die Gestaltung von Einfriedungen grundlegend geregelt.

Da Zäune jedoch in Kindertageseinrichtungen auch in das Spiel der Kinder einbezogen werden, legt Abschn. 1 DIN EN 1176-7 fest, dass sie in die Inspektion und Wartung von Spielplatzanlagen einzubeziehen sind. Zur Vermeidung von Unfällen, bei denen Fangstellen für Körperteile (Rumpf, Kopf, Hals) die Ursache sind, werden in DIN EN 1176-1 für Spielplatzgeräte u. a. Festlegungen hinsichtlich Form, Mindest- und Maximalabstand und dgl. getroffen, die sich mittels Prüfkörpern kontrollieren lassen. Dieses Vorgehen ist daher auf die Kontrolle von Zaunanlagen in Kindereinrichtungen zu übertragen.

Bei Errichtung von Einfriedungen ist Folgendes zu beachten:
- Die wirksame Mindesthöhe der Einfriedung muss 1 m betragen. In der Praxis haben sich 1,40m hohe Stabgitterzäune bewehrt.
- Das Aufsteigen und Beklettern muss erschwert bzw. verhindert werden. Besteigbare Querriegel sollten vermieden oder auf der spielplatzabgewandten Seite angebracht sein, (keine Halbrundleisten verwenden). Jägerzäune sind als Einfriedungen für Spielplätze ungeeignet.
- Nach oben offene Spalten an Zäunen gelten als Halsfangstellen. Der Abstand zwischen parallelen starren Teilen der Einfriedung (z. B. Latten) muss schmaler als 45 mm sein. Der Lattenüberstand über dem oberen Querriegel darf nicht mehr als 45 mm betragen. Können die Maße nicht eingehalten werden, ist auf den Latten ein horizontaler Holm anzuordnen. Grundsätzlich sollten gar keine Elemente überstehen.
- Spitzen und scharfe Kanten an Zaunelementen sind unzulässig. An überstehenden Enden bestehen Verletzungsgefahren.
- Die lichten Stab- bzw. Lattenabstände dürfen max. 11 cm betragen, damit Kinder ihre Köpfe nicht durchstecken können. In Einrichtungen, in denen auch Krippenkinder betreut werden, gilt als maximaler Abstand 8,9 cm (vgl. Abs.2 § 11 sowie Abs.2 §23 GUV-V S2).
- Bei Verwendung von Stabgitterzäunen ist darauf zu achten, dass diese ohne überstehende Enden ausgewählt werden. Sind bereits Zäune mit überstehende Enden vorhanden, müssen diese nach unten gedreht werden und bodennah enden.
- Einfriedungen in Kindereinrichtungen müssen so konstruiert und errichtet sein, dass Teile der Kleidung (Bänder, Ösen, Knebel) nicht hängen bleiben können (Abschn. 4.2.7.3 DIN EN 1176-1).
- Bestehende Einfriedungen in Kindereinrichtungen sollten hinsichtlich möglicher Verletzungsgefahren und Fangstellen überprüft werden. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen.


Quelle: www.unfallkassesachsen.de

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Zaun in Kindertageseinrichtungen
BeitragVerfasst: 29.04.2016, 14:09 
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Registriert: 28.04.2014, 22:34
Beiträge: 27
Hallo!

Zwei dreijährige Mädchen sind am Dienstag unbemerkt aus ihrer Kita ausgebüchst und haben bei ihrer Rückkehr Polizisten gezeigt, an welcher Stelle sie den Zaun des Kindergartens überklettert haben.
http://www.maz-online.de/Lokales/Brande ... s-Kita-aus
„Sie stellten ihre Füßchen in den Zaun und waren innerhalb von Sekunden wieder hinüber geklettert“, so eine Erzieherin.

Hier ein Bild mit dem Zaun eines Kindergartens, der von Kindern von beiden Seiten durchaus fix überklettert werden könnte: http://www.polifant-stuttgart.de/stando ... ionen.html Es sieht aus, als ob er Halsfangstellen hätte. Da er sich auf einer Dachterrasse befindet, frage ich mich, wie es dazu kommen konnte, dass der Kindergarten "Belle maison" von polifant überhaupt eine Betriebserlaubnis bekommen hat. Dieser Zaun soll Kinder zuverlässig vor dem unerlaubten Verlassen "der höchsten Innenstadt-Kita Stuttgarts seit 2013" abhalten? Wie können Eltern und Erzieher das nur glauben?
Weil Kinder einen eigenen Willen und manchmal Lust auf ein Abenteuer haben, müssen wir damit rechnen, dass sie trotz Aufklärung und Regeln mal einfach etwas unerlaubt und heimlich ausprobieren werden! Die Mauer auf der anderen Seite des Zauns weckt mit Sicherheit bei einigen Kindern die Lust, mal auf der anderen Seite zu sitzen... Wenn im entscheidenden Moment nicht gut aufgepasst wird, kann es zu einem tragischen und vermeidbaren Unfall kommen. (Dass die Kita "Belle maison" zusätzlich einen Elektrozaun zur sicheren Einfriedung der Kinder einsetzt, steht nicht auf der Webseite des Trägers. )

Freundliche Grüße

amaria


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 Betreff des Beitrags: Re: Zaun in Kindertageseinrichtungen
BeitragVerfasst: 13.02.2017, 12:54 
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Registriert: 28.04.2014, 22:34
Beiträge: 27
Hallo!

Der Metallbau-Verband hat einen Link ins Netz gestellt: http://www.metall-verband.de/_news/print.asp?ID=5057

Welche Meldungen mögen wohl bei den Unfallkassen eingegangen sein? Wie bereits weiter oben gesagt: Kinder schaffen es, viele Unfriedungen von Kindergärten fix zu überklettern. Meist tun sie es nicht und denken noch nicht einmal daran. Aber angesichts des Personalmangels in den Einrichtungen ist es ganz besonders wichtig, dass bei der Auswahl des Zauns nicht leichtsinnig nur auf den Preis und die Optik geschaut wird. Jederzeit könnten Kinder die Idee haben, mal über den Zaun zu klettern oder an ihm zu spielen.
Übrigens haben wirklich viele Kindergärten Zäune, an denen kleine, stumpfe Zaunspitzen nach oben zeigen! Vermutlich hat man sich deshalb für diese Installation des Zauns entschieden, um Kindern das Überklettern des Zauns unmöglich zu machen.

Freundliche Grüße

Angelika Mauel


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