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Nutzung eines privaten Spielplatzes durch Nichtanwohner
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Autor:  Gast [ 18.06.2011, 11:25 ]
Betreff des Beitrags:  Nutzung eines privaten Spielplatzes durch Nichtanwohner

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe eine Tagespflege mit max. 5 Kinder von 0-3 Jahren. Leider habe ich in fussläufiger Nähe zu meinen Räumlichkeiten nur einen genossenschaftlich betriebenen Spielplatz gefunden (frei zugänglich). Nunmehr haben sich Anwohner bei der Gemeinde beschwert, die mir daraufhin telefonisch den weiteren Besuch dieses Spielplatzes verboten hat. Können Sie mir sagen, ob das zulässig ist ? Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit sonnigen Grüßen....

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 21.06.2011, 12:30 ]
Betreff des Beitrags:  Kinder auf privatem Spielplatz

Wenn Sie vom Ordnungsamt eine entsprechende Anweisung haben, ist davon auszugehen, dass das seine Berechtigung hat. Informieren Sie sich doch dort noch einmal zu den Details der Entscheidung. Regelungen zu Spielplätzen können lokal und auch auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt werden.

Auf privaten Spielplätzen, wie z.B. in einer Wohnanlage, werden die anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten auf die Anwohner umgelegt. Zudem kann es zu Haftungsfragen und -kosten bei einem evtl. Unfall kommen. Insofern wehren sich die Betroffenen gegen fremde Besucher.

Gut ist es, wenn mit einem Schild im Eingangsbereich darauf aufmerksam gemacht wird.

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