Wenn Sie vom Ordnungsamt eine entsprechende Anweisung haben, ist davon auszugehen, dass das seine Berechtigung hat. Informieren Sie sich doch dort noch einmal zu den Details der Entscheidung. Regelungen zu SpielplÀtzen können lokal und auch auf LÀnderebene unterschiedlich gehandhabt werden.
Auf privaten SpielplÀtzen, wie z.B. in einer Wohnanlage, werden die anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten auf die Anwohner umgelegt. Zudem kann es zu Haftungsfragen und -kosten bei einem evtl. Unfall kommen. Insofern wehren sich die Betroffenen gegen fremde Besucher.
Gut ist es, wenn mit einem Schild im Eingangsbereich darauf aufmerksam gemacht wird.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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