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Einfriedungspflicht Kindergarten
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Autor:  Gast [ 12.06.2011, 12:34 ]
Betreff des Beitrags:  Einfriedungspflicht Kindergarten

Wir wollen auf einem Grundstück bauen, welches mit ca. 20 Meter an einen Kindergarten angrenzt. Der Kindergarten wurde vor ein paar Jahren komplett neu eingezäunt mit hochwertigen und sicheren Zäunen. Lediglich diese 20 Meter wurden nicht neu eingezäunt, sondern hier wurde ein sehr alter Maschendrahtzaun stehen gelassen, welcher von den Kindern mittlerweile zum Teil massic niedergetreten ist und ebenso nicht mehr stabil ist. Die Kinder können ebenso zum Teil unter dem Maschendrahtzaun durchklettern. Nun würde ich gerne wissen, inwiefern für den Kindergarten eine Einfriedungspflicht auch an dieser Stelle besteht, im Hinblick auf die Sicherheit und weitere Faktoren? Ich sehe dies nicht in meinen Aufgaben, eine Einfriedung zu errichten.

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank und beste Grüße
Michael

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 12.06.2011, 22:33 ]
Betreff des Beitrags:  Umzäunung im Kindergarten

In den Sicherheitsregeln der Unfallkassen, die Versicherer der Kinder sind, gibt es "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele", die das das Umzäunen des Kindergartenbereichs betreffen:

Einfriedungen, Zugänge:

– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen


nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf

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