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 Betreff des Beitrags: Zeckenentfernung durch Pädagogen
BeitragVerfasst: 01.06.2011, 17:13 
Familienoberhaupt
Familienoberhaupt

Registriert: 13.05.2006, 14:55
Beiträge: 62
Wohnort: Trier
Sehr geehrte Experten,

was ist der aktuelle Stand zum Thema Zecken entfernen durch Pädagogen.

Meines Wissens hat die Unfallkasse RLP im letzten Jahr Zeckenkarten verschickt, mit dem Hinweis Pädagogen können Zecken entfernen, wenn sie diesen Vorgang dokumentieren.

Es wird jedoch in der Praxis fast nie gemacht.

Hier im RLP gibt es "nur" Borelliose, die überträgt sich bekanntlich eher, je länger die Zecke im Körper verbleibt.

Nach meiner Ansicht wäre es daher ratsam, die Zecke in einer pädagogischen Einrichtung, oder auf Klassenfahrten entfernen zu dürfen, anstatt Stunden darauf zu warten, dass das Kind abgeholt wird.

Gibt es hierzu eine brauchbare gesetzliche Regelung.

Liebe Grüße,
Mechthild


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 Betreff des Beitrags: Unfallkassen: Lehrer sollten Zecken schnell entfernen
BeitragVerfasst: 02.06.2011, 14:45 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Offensichtlich fordern die Unfallkassen aktuell zur schnellen Entfernung mit Hilfe einer Zeckenkarte auf:


Zeckenentfernung mit der Zecken-Card

Mit den warmen Tagen werden auch die Zecken wieder aktiv. Der Biss einer Zecke kann alles andere als harmlos sein, wenn diese mit Krankheitserregern infiziert ist, was aber nur in Einzelfällen zu tatsächlichen Erkrankungen führt. Mit ihren Sekreten können nach mehrstündigem Saugen Bakterien und Viren in den Körper gelangen.

Der Zeckenbiss kann in unseren Breiten insbesondere die Borreliose übertragen. Diese zunächst unscheinbar sich äußernde bakterielle Erkrankung (ringförmige Hautrötung ohne Juckreiz) kann in n Einzelfällen erhebliche Spätschäden verursachen. Der wirksamste Schutz ist daher die sofortige Entfernung der Zecke, da über den Zeitfaktor des Blutsaugens die Infektionsgefahr ansteigen würde.

Die Entfernung von Zecken beim Kind durch Lehrer/Betreuer und nicht durch den Arzt sah die gesetzliche Unfallversicherung vor einigen Jahren noch mit Bedenken. Dieses hat sich inzwischen vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen mit den Zecken-Cards grundlegend gewandelt. Unsere Empfehlung gründet in der Feststellung, dass die Wahrscheinlichkeit von Spätschäden durch den sofortigen Einsatz der Zecken-Card gesenkt werden kann und die Zeckenentfernung nicht als therapeutische Behandlung angesehen wird. Die Anwendung der Zecken-Card ist so einfach und zweckmäßig, dass die Unfallkasse es aus heutiger Sicht begrüßt, wenn Lehrer/Betreuer die
Zecke sogleich entfernen.

Wichtig ist, dass die Zecke bei dieser Prozedur nicht gequetscht oder gar mit Chemikalien wie
Nagellack oder Klebstoff betupft wird. Aus Gründen der Sorgfalt sollten die Eltern des Schülers über die Entfernung der Zecke unbedingt informiert werden, damit das Kind nachbeobachtet und ggf. noch einem Arzt vorgestellt werden kann. Alarmierende Hinweise auf eine Borreliose sind die Wanderröte um die Bissstelle und grippeähnliche Symptome wie Abgeschlagenheit, Fieber und Kopfschmerzen.



Quelle: www.www.uk-nord.de

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Lis Dammann
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