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Helm im der Kita
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Autor:  Mechthild [ 18.03.2011, 16:57 ]
Betreff des Beitrags:  Helm im der Kita

Sehr geehrte Experten,

ich halte Erste-Hilfe-Kurse für Eltern und Erzieherinnen in verschiedenen Einrichtungen, von Hebammepraxen über Krippen, Kitas bis hin zu gängigen Bildungsstätten.
Hierbei lege ich auch viel Wert auf das Thema Unfallverhütung.

Beim Thema Kopfverletzungen; Schädel-Hirn-Trauma ist es mir ein Anliegen, die Eltern von fahrradfahrenden Kindern auf die Notwendigkeit von Fahrradhelmen hinzuweisen.

Nun hatte ich eine Schulung für Erzieherinnen, welche behaupteten, im Kindergarten dürften Kinder gründsätzlich keinen Helm tragen, auch wenn sie Fahrrad fahren. (Sie meinten sie hätten hierfür eine Anweisung von der Unfallkasse oder dem Träger, sogar mit Piktogramm, wo ein Helm durchgestrichen wäre...). In dieser Einrichtung fahren Kinder jedoch im Außenbereicht munter Fahrrad...

Klar ist, dass der Helm zum Klettern wieder ausgezogen werden muss, aber dass er gar nicht getragen werden dürfe, erscheint mir zweifelhaft.
Die Erzieherinnen sagten, die Kinder würden so schnell das Spielverhalten ändern, das Rad liegen lassen und dann wieder klettern, sie können das Helmausziehen sonst nicht gewährleisten.

Haben die Erzieherinnen Recht, gibt es solche Anweisungen?

Als ehemalige Intensiv-Kinderkrankenschwester erscheint mit subjektiv die Gefahr eines Schädel-Hirn-Traumas beim Fahrradfahren größer als die Gefahr der Strangulation.

Für eine Antwort danke ich Ihnen,
Mechthild

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 18.03.2011, 18:01 ]
Betreff des Beitrags:  Helm im Kindergarten: Schutz oder Risoko

Für diesen Fall gibt es tatsächlich keine Regelung. Die Entscheidung wird von den Unfallkassen in das Ermessen des Kindergartens gestellt. Dass es eine Anweisung zum Nicht-Tragen eines Helmes gibt, erscheint uns allerdings nicht vorstellbar.

Vielmehr wird der Konflikt zwischen der wechselnden Nutzung von Fahr- und Spielgeräten gesehen:

"...einerseits fördert die Bewegung, z. B. mit Fahrrad, Rollern oder Laufrad die Entwicklung der Kinder und andererseits gefährden Helme die Kinder auf den Spielplatzgeräten.

Wie kann nun sichergestellt werden, dass vom Helm keine Gefährdung ausgeht?
Jede Einrichtung muss eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Nutzung von Helmen auf dem Außengelände erstellen. Diese muss die individuellen Randbedingungen und beeinflussenden Faktoren berücksichtigen.

Hilfreiche Fragestellungen könnten z. B. sein:
- Sind die Bereiche für die Nutzung der Fahrzeuge und des Spielgeländes mit den Spielgeräten deutlich voneinander getrennt?
- Ist das Außengelände und sind somit alle Aktivitäten der Kinder gut zu überwachen?
- Bestehen eindeutige Regeln zur Nutzung der Helme auf dem Außengelände?
Wenn ja, werden diese Regeln wirksam kontrolliert?

Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung muss die Einrichtung für sich entscheiden, ob sie es gewährleisten kann, dass Kinder nur ohne Helm die Spielplatzgeräte bzw. den natürlichen Spielraum nutzen.


Quelle: http://www.ukrlp.de/unfallkasse/risiko- ... .html#c169


Gleichzeitig engagieren sich die Unfallkassen seit vielen Jahren in dem Projekt „Sicher rollern – besser radeln“. Neben den Eltern sind vor allem auch Kindergärten mit einbezogen, Kinder beim Erlernen und Üben des Roller- oder Radfahrens zu begleiten. Dabei wird auf den Sicherheitsaspekt Wert gelegt:

"Kinder lernen hier auch, dass das Fahren auf zwei Rädern nur mit Helm und Sicherheitswesten richtig sicher ist."

Quelle: http://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-no ... f91cbc6e6b


Wir stimmen Ihnen zu, dass es wenig sinnvoll ist, Kindern das Tragen des Helms zur Pflicht zu machen und dann gerade im Kindergarten darauf zu verzichten. Viele Kindergärten verfahren also danach: Roller- und Radnutzung nur mit Helm!

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