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 Betreff des Beitrags: Helm im der Kita
BeitragVerfasst: 18.03.2011, 16:57 
Familienoberhaupt
Familienoberhaupt

Registriert: 13.05.2006, 14:55
BeitrÀge: 62
Wohnort: Trier
Sehr geehrte Experten,

ich halte Erste-Hilfe-Kurse fĂŒr Eltern und Erzieherinnen in verschiedenen Einrichtungen, von Hebammepraxen ĂŒber Krippen, Kitas bis hin zu gĂ€ngigen BildungsstĂ€tten.
Hierbei lege ich auch viel Wert auf das Thema UnfallverhĂŒtung.

Beim Thema Kopfverletzungen; SchÀdel-Hirn-Trauma ist es mir ein Anliegen, die Eltern von fahrradfahrenden Kindern auf die Notwendigkeit von Fahrradhelmen hinzuweisen.

Nun hatte ich eine Schulung fĂŒr Erzieherinnen, welche behaupteten, im Kindergarten dĂŒrften Kinder grĂŒndsĂ€tzlich keinen Helm tragen, auch wenn sie Fahrrad fahren. (Sie meinten sie hĂ€tten hierfĂŒr eine Anweisung von der Unfallkasse oder dem TrĂ€ger, sogar mit Piktogramm, wo ein Helm durchgestrichen wĂ€re...). In dieser Einrichtung fahren Kinder jedoch im Außenbereicht munter Fahrrad...

Klar ist, dass der Helm zum Klettern wieder ausgezogen werden muss, aber dass er gar nicht getragen werden dĂŒrfe, erscheint mir zweifelhaft.
Die Erzieherinnen sagten, die Kinder wĂŒrden so schnell das Spielverhalten Ă€ndern, das Rad liegen lassen und dann wieder klettern, sie können das Helmausziehen sonst nicht gewĂ€hrleisten.

Haben die Erzieherinnen Recht, gibt es solche Anweisungen?

Als ehemalige Intensiv-Kinderkrankenschwester erscheint mit subjektiv die Gefahr eines SchĂ€del-Hirn-Traumas beim Fahrradfahren grĂ¶ĂŸer als die Gefahr der Strangulation.

FĂŒr eine Antwort danke ich Ihnen,
Mechthild


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 Betreff des Beitrags: Helm im Kindergarten: Schutz oder Risoko
BeitragVerfasst: 18.03.2011, 18:01 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
FĂŒr diesen Fall gibt es tatsĂ€chlich keine Regelung. Die Entscheidung wird von den Unfallkassen in das Ermessen des Kindergartens gestellt. Dass es eine Anweisung zum Nicht-Tragen eines Helmes gibt, erscheint uns allerdings nicht vorstellbar.

Vielmehr wird der Konflikt zwischen der wechselnden Nutzung von Fahr- und SpielgerÀten gesehen:

"...einerseits fördert die Bewegung, z. B. mit Fahrrad, Rollern oder Laufrad die Entwicklung der Kinder und andererseits gefÀhrden Helme die Kinder auf den SpielplatzgerÀten.

Wie kann nun sichergestellt werden, dass vom Helm keine GefÀhrdung ausgeht?
Jede Einrichtung muss eine GefĂ€hrdungsbeurteilung hinsichtlich der Nutzung von Helmen auf dem AußengelĂ€nde erstellen. Diese muss die individuellen Randbedingungen und beeinflussenden Faktoren berĂŒcksichtigen.

Hilfreiche Fragestellungen könnten z. B. sein:
- Sind die Bereiche fĂŒr die Nutzung der Fahrzeuge und des SpielgelĂ€ndes mit den SpielgerĂ€ten deutlich voneinander getrennt?
- Ist das AußengelĂ€nde und sind somit alle AktivitĂ€ten der Kinder gut zu ĂŒberwachen?
- Bestehen eindeutige Regeln zur Nutzung der Helme auf dem AußengelĂ€nde?
Wenn ja, werden diese Regeln wirksam kontrolliert?

Anhand dieser GefĂ€hrdungsbeurteilung muss die Einrichtung fĂŒr sich entscheiden, ob sie es gewĂ€hrleisten kann, dass Kinder nur ohne Helm die SpielplatzgerĂ€te bzw. den natĂŒrlichen Spielraum nutzen.


Quelle: http://www.ukrlp.de/unfallkasse/risiko- ... .html#c169


Gleichzeitig engagieren sich die Unfallkassen seit vielen Jahren in dem Projekt „Sicher rollern – besser radeln“. Neben den Eltern sind vor allem auch KindergĂ€rten mit einbezogen, Kinder beim Erlernen und Üben des Roller- oder Radfahrens zu begleiten. Dabei wird auf den Sicherheitsaspekt Wert gelegt:

"Kinder lernen hier auch, dass das Fahren auf zwei RĂ€dern nur mit Helm und Sicherheitswesten richtig sicher ist."

Quelle: http://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-no ... f91cbc6e6b


Wir stimmen Ihnen zu, dass es wenig sinnvoll ist, Kindern das Tragen des Helms zur Pflicht zu machen und dann gerade im Kindergarten darauf zu verzichten. Viele KindergÀrten verfahren also danach: Roller- und Radnutzung nur mit Helm!

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