Geben Sie doch bitte das Stichwort "Kindergarten" bei der Funktion "Suchen" ein. Sie werden finden, dass Fragen zur Eingangstür immer wieder von besorgten Eltern gestellt werdern.
In den Sicherheitsregeln der Unfallkassen, die Versicherer der Kinder sind, gibt es "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele", die das Hinauslaufen der Kinder betreffen:
"Schutz vor unbeaufsichtigtem Hineinlaufen in den Straßenverkehr"
– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf
Bei Ihrem Kindergarten ist dies immerhin geregelt, indem Kinder das Terrain nicht eigenmächtig verlassen und sich in Gefahr bringen können.
Zum Problem einer von außen zu öffnenden Tür wird von den Kindergärten unterschiedlich verfahren: Die einen öffnen nur zu festen (Bring- und Abhol-)Zeiten; zwischendurch muss geklingelt werden und der Besucher wird so durch eine Erzieherin "geprüft". Andere Institutionen lassen die Tür während des gesamten Kindergartenbetriebs offen...
Vorschriften gibt es dazu nicht. Immerhin haben Eltern aber die Möglichkeiten, Ihre Wünsche vorzutragen und auch durchzusetzen. Setzen Sie sich mit dem Elternbeirat in Verbindung und berufen Sie einen Elternabend dazu ein. Eltern sollten ein sicheres Gefühl haben, wenn sie ihr Kind in die Aufsicht des Kindergarten geben. Umgekehrt muss der Kindergarten innerhalb seiner Aufsichtspflicht garantieren, dass keine Gefahren für die Kinder entstehen. Eine unkontrollierte Eingangstür und ein unkontrolliertes Eindringen von Unbefugten können eine solche Gefahr darstellen.