Die Sicherheitsregeln für den Kindergarten, die die Unfallkassen - als Versicherer der Kinder - herausgeben, sagen unter der Rubrik "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele":
"Schutz vor unbeaufsichtigtem Hineinlaufen in den Straßenverkehr"
– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen
nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf