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 Betreff des Beitrags: Versicherung von in Kurzzeit betreuten Kindern
BeitragVerfasst: 19.11.2014, 14:58 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Zu einer Anfrage, wieweit Kinder auf dem GelÀnde eines Kindergartens versichert sind, die nur kurzzeitig dort betreut werden.

Besuchskinder (auch Gastkinder genannt), die gelegentlich (auch nur fĂŒr einen Tag) in eine Tageseinrichtung gehen und zusammen mit den anderen Kindern betreut werden, sind ebenfalls versichert. Sie mĂŒssen also bewusst und gewollt in das Betreuungskonzept der Einrichtung aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um solche Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden, ohne dass fĂŒr diese Kinder ein Betreuungsvertrag mit der Einrichtung geschlossen worden ist. Meistens sind dies die kleineren Geschwister von die Einrichtung besuchenden regulĂ€ren Kindern.

Ebenso sind Kinder, die ansonsten in einer anderen Tageseinrichtung bzw. von einer Tagespflegeperson betreut werden und nur ausnahmsweise die Betreuungsform bzw. die Einrichtung wechseln, versichert. Dies kann z.B. in KrankheitsfÀllen oder in den Einrichtungsferien der Fall sein.


Quelle: www.unfallkassen-nrw.de

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Versicherung von in Kurzzeit betreuten Kindern
BeitragVerfasst: 11.02.2015, 00:57 
Es liegt also im Ermessen des Kindergartens, ob er ein Kind aufnimmt oder nicht?
Muss das sofort der Unfallkasse gemeldet werden. Auch nur fĂŒr einen Tag?
Kennt sich jemand damit aus?


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 Betreff des Beitrags: Re: Versicherung von in Kurzzeit betreuten Kindern
BeitragVerfasst: 23.07.2017, 18:03 
Es muss aber auch nicht immer so sein, dass man die Kinder privat versichern muss! Schau mal auf https://www.kinder-privat-versichern.de/ da gibt es einen ganz hilfreichen Fragebogen dazu.


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