Bei GebĂ€uden sind 90 cm fĂŒr TreppengelĂ€nder vorgeschrieben. Dabei wird eine AbstĂŒrzhöhe bis 12 m zugrunde gelegt. Ăber 12 m sind 110 cm angezeigt. Zudem sollen die Konstruktionen keine waagerechten Elemente haben, an denen Kinder hinauf klettern können.
Auf anspruchsvolleren Wanderwegen wird nicht in jedem Fall an die Anwesenheit von Kindern gedacht. Daher sind GelĂ€nder oft nicht lĂŒckenlos. Sie sichern eine begrenzte Stelle, rechts und links davon gibt es aber "Schlupflöcher". SchutzgelĂ€nder in der Natur sind hĂ€ufig aus Holz und haben waagerechte Verstrebungen. Es kann auch passieren, dass sie aus KostengrĂŒnden nicht regelmĂ€Ăig gewartet werden, und dann können dann ihre Sicherungsfunktion verlieren.
Wenn Sie mit Ihrem Kind im Bereich von Schluchten oder Burgen wandern, sollten Sie sich niemals auf Din-Normen und vorhandene GelĂ€nder verlassen. An gefĂ€hrlichen Stellen ist Ihre Aufsicht unbedingt notwendig. Wichtig ist es, das Kind nicht voraus laufen zu lassen, wenn Sie das GelĂ€nde nicht kennen. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Gefahr, weil sie rennen, stoĂen und toben.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind ĂŒber die Gefahren. Sagen Sie ihm , dass es GelĂ€nder und Absperrungen unbedingt respektieren muss. Klettern ist dort verboten! Es muss abwarten und nach Begleitung fragen, wenn es an eine solche Stelle heran will. Erkundigungen auf eigene Faust in fremdem, gefĂ€hrlichem GelĂ€nde sollten absolut verboten sein.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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