Die erste Maßnahme sollte immer sein, das Gespräch mit der Kindergartenleitung oder dem Träger des Kindergartens zu suchen, am besten mit mehreren Eltern zusammen.
Unfälle im Außengelände geschehen meist an Spielgeräten. Für diese gibt es natürlich Vorschriften und Normen (Norm EN1176), die den Aufbau, die Sicherung, Boden und Umgebung und auch die Art der regelmäßigen Kontrolle und Wartung betreffen.
Eine Grundlage für die Sicherheit und die Unfallprävention im Kindergarten sind die Sicherheitsvorschriften, die sog. Schutzziele der Unfallkassen, über die die Kinder versichert sind. Diese Ziele sind einzuhalten. Sie betreffen rechtliche, bauliche, organisatorische und erzieherische Maßnahmen.
Zu Einzelheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Unfallkassen. Sie finden die Adresse unter
www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp
Bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen finden Sie anschauliche Infoseiten zum sicheren Kindergarten:
www.rguvv.sichere-kita.info