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Nachbarskind und Aufsicht
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Autor:  Zille [ 19.07.2010, 17:52 ]
Betreff des Beitrags:  Nachbarskind und Aufsicht

Wir werden in den Sommerferien öfter mal ein Nachbarskind (Mutter ist Freundin von uns) bei uns haben, weil die Mutter nicht so lange Urlaub hat. Das ist kein Problem. Unsere beiden Kinder freuen sich darüber. Meine Frau und ich hätten aber die Aufsicht gerne geklärt. Wie sieht es damit aus? Das Kind kommt ja nicht nur so zum Spielen, sondern wir versorgen es mit. Wir werden auch Ausflüge im Auto machen, Schwimmbad, usw. Können wir uns da absichern?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 20.07.2010, 13:51 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsicht über ein Nachbarskind

Sie sollten mit der Mutter des Kindes Vorstellungen, Regelungen und die Tagesabläufe besprechen. Telefonnummern sollten ausgetauscht und kurzfristige Änderungen im Programm mitgeteilt werden. Das Kind sollte wissen, dass es sich einzugliedern und Ihnen zu folgen hat.

Die Aufsichtspflicht liegt bei Ihnen als den betreuenden Erwachsenen. Es kann sinnvoll sein, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, nach der Sie im Notfall eigene Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen können.

Als Mitfahrer ist das Kind im Auto versichert, und wenn Sie zusätzlich eine Insassenversicherung haben, auch im Falle des Eigenverschuldens. Klar ist, dass das Kind ordnungsgemäß gesichert werden muss. Falls es sich bei dem mitgebrachten Autositz um ein Ihnen nicht bekanntes Modell handelt, lassen Sie sich die Montage und die Sicherung erklären.

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