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Aus- und Zugänge, Einfriedungen
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Autor:  Gast [ 05.07.2010, 20:46 ]
Betreff des Beitrags:  Aus- und Zugänge, Einfriedungen

Unsere Kindertagesstätte ist mit einem ca. 1,20m hohen Stabgitterzaun eingefriedet. Trotzdem kommt es öfter vor, dass Kinder dort hinüberklettern und auf die angrenzende Straße bzw. das angrenzende Nachbargrundstück mit großem Schwimmteich (der frei zugänglich ist) gelangen. Die Kinder dürfen sogar auch ohne Aufsichtsperson in den Außenbereich des Kindergartens, auch die U3 Kinder. Die Kindergartenleiterin bagatellisiert diese Vorfälle mit den Worten, es sei ja schließlich bisher nichts passiert. Meines Erachtens handeln die Erzieher grob fahrlässig. Wie sieht hierzu die Rechtslage aus und welchen Weg kann ich als Elternteil gehen, um eine Veränderung dieses Sicherheitsmangels bewirken zu können.
Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Familie B.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 05.07.2010, 22:14 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsicht und Verantwortung im Kindergarten

Der Zaun mit 1,20 m Höhe entspricht genau den Sicherheitsanforderungen, und die Stabgitter sind geeignet, ein Überklettern zu verhindern. Der Zaun stellt für große und kleine Kinder eine klar sichtbare Grenze dar. Dies sollte mit ihnen auch so besprochen sein. Es sollte feste Regeln geben, die sie im Außengelände einzuhalten haben.


Es stellt sich hier eine Reihe von Fragen:
- Wieso überklettern einzelne Kinder den Zaun? Gibt es keine Regeln? Wenn doch, wieso akzeptieren die Kinder das nicht?
- Wie ist ihnen das bei ihrer Körpergröße (im Durchschnitt 1,20 m bei den 6-Jährigen, die jüngeren entsprechend weniger) möglich? Gibt es etwa "Aufstiegshilfen", die sich die Kinder heran schaffen können?
- Wieso gibt es in der direkten Nachbarschaft ein offenes Grundstück mit einen ungesicherten Schwimmteich? Weiß der Eigentümer, welcher Haftung er sich unter Umständen aussetzt? Was tut er für seine Verkehrssicherungspflicht? Hat die Kindergartenleitung diesbezüglich Kontakt zu ihm aufgenommen?
- Wieso sind die Kinder ohne Aufsicht im Außenbereich? Richtig ist, dass Kinder frei spielen und sich erproben sollen, Verhaltensmuster erlernen und Selbständigkeit entwickeln sollen. Dabei brauchen die Kleinsten (U3) aber in jedem Fall eine enge Beaufsichtigung, die Größeren eine regelmäßige Kontrolle einfach aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Gruppe handelt, deren Dynamik sich schnell in eine ungute Richtung entwickeln kann.

Wenn dies alles so zutrifft, sind Sie sicherlich nicht allein mit Ihrer Kritik. Sprechen Sie die anderen Eltern darauf an und tragen Sie Ihre Beobachtungen und Ihre Beunruhigung darüber bei einem Elterngespräch oder Elternabend vor.

Dies wäre ein erster Schritt, den Sie vor einer rechtliche Maßnahme gehen sollten. Zur Aufsichtspflicht im Kindergarten können Sie sich informieren z.B. unter
www.kindergartenpaedagogik.de/22.html

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