Die Sicherheitsregeln der Unfallkassen schreiben fĂŒr den Kindergarten vor:
3.3 Einfriedungen
3.3.1 Der Aufenthaltsbereich auf dem GrundstĂŒck muss eingefriedet sein.
3.3.2 Einfriedungen mĂŒssen mindestens 1 m hoch sein. Sie sind so zu gestalten, dass Klettern daran erschwert wird.
3.3.3 Spitzen und scharfe Kanten sind an und auf Einfriedungen nicht zulÀssig.
Stacheldraht, Dornenhecken u.Ă. dĂŒrfen nicht verwendet werden.
Nachzulesen unter
Richtlinien fĂŒr KindergĂ€rten
â Bau und AusrĂŒstung â
Ausgabe Oktober 1992
Aktualisierte Fassung Januar 2006
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelw ... egeln/SR_2
Sprechen Sie die Kindergartenleitung auf die Gefahren an und fragen Sie bei den Unfallkassen dazu nach!