SchĂŒler sind auf dem Schulweg durch die gesetzlich Unfallversicherung geschĂŒtzt. Informieren Sie sich unter
www.dguv.de und fragen Sie dort im einzelnen auch noch einmal nach.
Wir haben gefunden:
Ist ein Unfall eingetreten, leisten wir
- Heilbehandlung (z.B. Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik einschlieĂlich der notwendigen Fahr- und Transportkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Pflege zu Hause und in Heimen)
- schulische Förderung (z. B. Einzelunterricht am Krankenbett oder zu Hause, Ăbernahme von Fahrkosten zur Schule)
- Teilhabe am Arbeitsleben und/oder am Leben in der Gemeinschaft (z. B. spÀtere berufliche Ausbildung)
AuĂerdem zahlen wir Renten bei GesundheitsschĂ€den.
Quelle:
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelw ... I_8005.pdf