Zwar regelten der Paragraf 616 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB) und viele TarifvertrĂ€ge eine «vorĂŒbergehender Verhinderung» - ein Schulausfall sei dabei aber nicht erwĂ€hnt. Ein Arbeitnehmer schulde grundsĂ€tzlich seine Arbeit, unabhĂ€ngig davon, ob das Kind betreut ist oder nicht. Anders sehe es aus, wenn das Kind krank wird. Dann dĂŒrften Mutter oder Vater zu Hause bleiben.
Ab wann können Kinder allein zu Hause bleiben? Meine Kinder sind 6+9 Jahre (also Grundschulkinder) und die sollte ich lt. meinem Arbeitgeber bereits alleine zu Hause lassen können-ohne Betreuung.
Ich blieb bei Schulasufall zu Hause, da ich keine andere Person zur BEtreuung hatte. Danach wurde ich vom Arbeitgeber abgemaht und will nun wissen, ob das tatsÀchlich so rechtens ist?
Das kann doch nicht sein, das die arbeitenden Eltern dadurch bestraft werden, weil hier eine gesetzteslĂŒcke vorhanden ist.
Habe auch bereits das Familienministerium angeschrieben.
Vielen Dank.
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