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 Betreff des Beitrags: Sicherheit
BeitragVerfasst: 17.11.2009, 22:39 
Die Eltern der Montessori Grundschule sind dabei den Schulhof in einen NaturSpielRaum umzugestalten. Dies haben wir zunĂ€chst mit einem Planer begonnen, der aber nun mitten im Projekt ausgestiegen ist. Wir haben nun fachliche UnterstĂŒtzung durch einen Garten-und Landschaftsbauer. Meine Frage: Wir stehen in engem Kontakt zur Landesunfallkasse, die auch in dieser Woche noch unsere bis jetzt fertig gestellten Projekte sichtet. MĂŒssen wir die Baumpodeste, Balancierstrecken, Baummikados, Seilparcoure auch noch vom TÜV abnehmenn lassen? Es handelt sich um keinen öffentlichen Spielplatz.


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 Betreff des Beitrags: Spielplatz auf dem SchulgelĂ€nde
BeitragVerfasst: 18.11.2009, 18:27 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Im Kontakt mit der Landesunfallkasse werden Sie auf folgende Richtlinien gestoßen sein:

§ 15 (1) SpielplatzgerĂ€te mĂŒssen sicher gestaltet und aufgestellt sein.
§ 15 (2) Der Boden im Sicherheitsbereich von SpielplatzgerĂ€ten muss so ausgefĂŒhrt sein, dass Verletzungsgefahren vermindert werden.

Hier geht es also um die Einrichtung der GerÀte und deren Umgebung.


Was Sie ansprechen, ist aber die technische Sicherheit der GerĂ€te vor der ersten Nutzung und im weiteren Betrieb. Jeder Betreiber eines Spielplatzes, hier also die Schule, hat nach § 823 Abs. 2 BGB eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. sie ist fĂŒr diese technische Sicherheit verantwortlich. Als Betreiber eines nicht-öffentlichen Spielplatzes hat sie jedoch nur eine Sorgfaltspflicht, keine PrĂŒfpflicht. Dennoch gilt: Kann nachgewiesen werden, dass sie dieser Pflicht nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ und regelmĂ€ĂŸig nachgekommen ist, haftet sie im Schadensfall.

Eine Abnahme der GerĂ€te vor Inbetriebnahme und regelmĂ€ĂŸige sachkundige Kontrollen sind zum Wohl der Kinder und aus HaftungsgrĂŒnden also immer angeraten!

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Lis Dammann
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