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Schwerer Stein mit Marienstatue steht im Kindergarten
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Autor:  Torte [ 12.07.2009, 17:49 ]
Betreff des Beitrags:  Schwerer Stein mit Marienstatue steht im Kindergarten

Meine Tochter geht in einen katholischen Kindergarten.

Im Vorraum, indem die Kinder auch spielen, steht einen massive Marienstatue auf einen schweren Stein! Dieser ist ungesichert.

Ich bin der Meinung, dass so eine Konstruktion nichts in einem Kindergarten zu suchen hat!!

Er könnte umfallen und schlimmstenfalls ein Kind erschlagen!

Eine Marienstatue sollte anders aufgestellt werden. Vorallem ohne dass eine Gefahr von Ihr ausgeht.

Da unsere Kindergartenleitung in Sicherheitsfragen sehr lasch ist ( Bisher ist ja nichts passiert!!), benötige ich diesbezüglich einige Argumentationshilfen.


Ich danke Ihnen sehr.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 12.07.2009, 20:31 ]
Betreff des Beitrags:  Statue im Vorraum des Kindergartens

In Kindertageseinrichtungen muss ganz besonders auf die Beseitigung möglicher Unfallquellen geachtet werden. Bauliche Maßnahmen und auch die Einrichtung durch Möbel und Dekoration müssen dem Rechnung tragen. Dies betrifft alle Räume im Gebäude.

Die Landesbauordnungen, die DIN-Vorschriften und die Sicherheitsregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bilden die Rahmenbedingungen für eine sichere Umgebung.

In den "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen GUV-V S 2 vom 1. April 2009 heißt es:

§ 14 Ausstattungen, Spielzeug
(1) Ausstattungen müssen für ihren jeweiligen Bestimmungszweck sicher und
ergonomisch gestaltet, befestigt und aufgestellt sein.


Exakt können wir die Situation in Ihrem Kindergarten nicht einschätzen. Sie selbst sehen aber eine deutliche Gefahr.
Eine hohe, nicht gesicherte Statue (Stein und Figur) im Spielbereich der Kinder stellt auch unserer Einschätzung nach ein Risiko dar. Steht sie nicht in einem abgetrennten und für die Kinder nicht zügänglichen Bereich, z.B. einer Nische, die mit einem Gitter verschlossen ist, kann es schnell passieren, dass Kinder dort toben, sich dahinter verstecken, mit und ohne Kletterhilfe klettern, u.s.w.

Wir erinnern uns an den Umsturz einer Statue vor einem Restaurant. Ein Kind wurde lebensgefährlich verletzt und starb dann. Der Restaurantbesitzer wurde verurteilt, weil er in seinen Räumen ebenso wie im Außenbereich mit der Anwesenheit von spielenden Kindern rechnen musste. Das trifft natürlich für den Kindergarten in besonderem Maße zu.

Ein "Es passiert schon nichts", darf im Kindergarten nicht gelten. Es geht nicht um jahrelange Unfallfreiheit, sondern genau um den einen Fall, bei dem ein Kind zu Schaden kommt - durch eine Unfallquelle, die man hätte ausschließen können.

Wenn Sie allein von der Leitung nicht gehört werden, mobilisieren sie die übrige Elternschaft und diskutieren Sie das Thema beim nächsten Elternabend.

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