Schauen Sie doch einmal nach in den
Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
(GUV-SR S2)
Bearbeitung am 28./29.10.08
(Stand 01.12.08)
http://www.ukh.de/fileadmin/Praevention ... assung.pdf
Dort wird formuliert:
(Hervorhebung im Fettdruck durch uns)
§ 14
Ausstattungen, Spielzeug
(1) Ausstattungen mĂŒssen fĂŒr ihren jeweiligen Bestimmungszweck sicher und ergonomisch gestaltet,
befestigt und aufgestellt sein.
Hierunter sind z. B. folgende Vorkehrungen zu verstehen:
- Feststellvorrichtungen fĂŒr rollbare Elemente,
- Sicherungen gegen Herausfallen von Schubladen,
- kipp- und standsichere Aufstellung von Regalen, SchrÀnken u. a.
Kindern sollen auf ihre KörpergröĂe abgestimmte StĂŒhle und Tische bereitgestellt werden.
FĂŒr Krippen gilt:
(3) StĂŒhle und Betten sind so zu gestalten, dass sie bei ihrer Nutzung keine GefĂ€hrdung fĂŒr Kinder darstellen.
Weitere Informationen: Normvorschriften fĂŒr Schulmöbel nach DIN ISO 5970 und EN 1729):
KörpergröĂe 105 cm
Tischhöhe 46 cm
Sitzhöhe 26 cm
K 120 cm
T 52 cm
S 30 cm
K 135 cm
T 58 cm
S 34 cm