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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht im Kiga während der Schlafenszeit
BeitragVerfasst: 09.11.2008, 23:31 
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Registriert: 09.11.2008, 22:52
Beiträge: 1
Guren Abend,
unser Sohn (3,5) geht in unserem Dorf mit 600 Einwohnern in den Gemeinde Kiga.
Wir sind neu aus Berlin zugezogen und die Bedingungen hier "auf dem Land" sind für uns ein wenig gewöhnungsbedürftig...

1. Der Kiga liegt an der Hauptstraße - man gelangt durch ein ca. 1m hohe Gartentür in den Vorgarten. Es gibt keine weitere Sicherung vor der Straße. Von innen läßt sich die Tür nicht öffnen, allerdings können die Kinder (und das machen die Großen auch) von innen auf ein Matallblech steigen und die Klinke außen betätigen und die Tür geht auf. Während der Hol- und Bringzeiten steht die Tür öfters offen, da sie nicht selbsttätig ins Schloss fällt und einige Eltern die Türe nicht richtig schließen.

2.Die Haustüre ist den ganzen Tag nicht abgeschlossen. Man kann jederzeit von außen in den Kiga hinein und hinaus. (Ein zweiter Rettungsweg ist vorhanden über eine zweite Außentreppe)

3. Mittags zur Schlafenszeit werden die Kinder (drei an der Zahl)im 1. OG in einem separaten Raum zum Schlafen gelegt. In einem benachbarten Raum (von dem aus man nicht direkt zum Schlafraum schauen kann) spielen die älteren Kinder mit einer Erzieherin (ca. 8 Kinder)

Womit ich ein großes Problem habe: Ich bin schon öfters nachmittags in den Kiga gekommen, mein Sohn hat geschlafen und niemand hat meinen Besuch bemerkt, denn die Tür zum 2. Gruppenraum war zu. Ich (oder auch ein Fremder) hätte meinen Sohn mitnehmen können ohne dass es jemand gemerkt hätte. Darf das sein? Es ist lediglich eine kleine Glocke an der Eingangstüre - wenn man diese aber leise öffnet, hört man das Klingeln fast nicht. Ich weiß nicht, ob ich mir zu viele Gedanken um die Sicherheit meines Sohnes mache, da wir aus einer Großstadt kommen aber ich finde, dass der Kiga nachbessern muss. Wie sehen Sie das?

Auf meine Nachfrage wurde ich nur angelächelt, es sein hier noch nie etwas passiert - wir wären hier ja auf dem Land und meine Vorschläge würden nie umgesetzt werden können weil kein Geld dafür da wäre. Ich sollte mich nicht so verrückt machen wurde mir gesagt. Allerdings hängt nun ein Schild an der Gartentüre "bitte diese Tür immer geschlossen halten" und "unbefugtes Betreten außerhalb der Hol- und Bringzeiten verboten".

Mir ist die Reaktion der Leiterin völlig unverständlich, da ihre Schilder zeigen, dass sie eigentlich verstanden hat, dass es einen Mangel gibt. Allerdings erachte ich diese Schilder für sinnlos. Leider denken die meisten Eltern, die Ihre Kinder auch nur bis 12:00 im Kiga haben (wir unseren bis 17:00), dass ich übertrieben reagiere weil ja noch nie was passiert ist und lästern über uns. Ich habe mir die rechtlichen Grundlagen auch schon durchgelesen aber leider keinen richtigen Anhaltspunkt gefunden. Wer könnte mir noch weiterhelfen? Den Kiga wechseln kann ich auch leider nicht, da der andere Gemeinde Kiga nur bis 14:00 offen hat.

Ich wäre Ihnen um Ihre Meinung und weitere Informationen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

U. Zimmermann


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 Betreff des Beitrags: Sicherer Kindergarten
BeitragVerfasst: 11.11.2008, 11:34 
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Wenn Sie die Beiträge in unserem Forum zu dem Thema Aufsicht im Kindergarten verfolgen, werden Sie sehen, dass viele Eltern von Kindergartenkindern ihre Besorgnis darüber äußern. Ihre Unzufriedenheit steigt, wenn sie die Probleme herunter gespielt werden. Ein "Es ist noch nie etwas passiert" bewahrt nicht vor dem ersten Mal. Besser sind präventive Maßnahmen, die die Risiken für Kinder von vornherein minimieren oder ganz ausschalten.

Wir raten in solchen Fällen dazu, möglichst viele Eltern mit ähnlichen Beobachtungen zu mobilisieren. Machen Sie "Sicherheit unserer Kinder im Kindergarten" zum Thema eines Elternabends. Erarbeiten Sie eine Liste Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Schlagen Sie die Benennung eines "Kindersicherheitsbeauftragten" vor, der mit den Erzieherinnen die Bedingungen in der Einrichtung regelmäßig überprüft.

Wir haben schon mehrmals auf die Sicherheitregeln für Kindergärten hingewiesen. Sie finden Sie unter
www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Fil ... R_2002.pdf

Zur Aufsichtspflicht im Kindergarten können Sie nachlesen unter
www.kindergartenpaedagogik.de/22.html

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Lis Dammann
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