Die Verantwortung fĂŒr die Sicherheit der Kinder trĂ€gt der KindergartentrĂ€ger. Er muss dafĂŒr sorgen, dass der Innenraum und der AuĂenbereich des GebĂ€udes den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Geregelt sind diese Anforderungen
- in der Gesetzgebung: Der KindergartentrÀger hat eine Verkehrssicherungspflicht und haftet bei SchÀden.
- in den Vorschriften und PrÀventionsempfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Auf diesen Grundlagen sind die Kinder dort versichert.
- durch DIN- oder andere technische Vorgaben: SpielplatzgerĂ€te und Spielplatzgestaltung mĂŒssen sich daran orientieren. (z. B. DIN EN 1176 und 1177 - Spielplatznorm)
Der Betreiber eines jeden Spielplatzes, in Ihrem Fall also der KindergartentrĂ€ger, ist verpflichtet, regelmĂ€Ăige Kontrollen des Spielplatzes durchzufĂŒhren - und natĂŒrlich die notwendigen Reparaturen vorzunehmen:
- tÀglich, zumindest wöchentlich ein Rundgang
- alle drei Monate eine ĂberprĂŒfung und gffls Wartung der GerĂ€te
- jĂ€hrlich eine Inspektion durch einen sachkundigen SpielplatzprĂŒfer mit einem Zustands- und MĂ€ngelbericht
Die Kosten hat der KindergartentrÀger zu tragen. (Bei knappem Haushalt, etwa bei Elterninitiativen, kann auch eine Umlage erforderlich werden.)
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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