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 Betreff des Beitrags: Sicherheit im Kindergarten- Verantwortlichkeit ?
BeitragVerfasst: 09.04.2008, 13:43 
In unserem Kindergarten ( kirchlich ) mĂŒssten ua. die hölzernen Umrandungspfosten der Sandkasten aufgrund von FĂ€ulnis ausgetauscht werden. Nun meine Frage:
Wer muss die Kosten tragen, bzw. wer ist bei einem Unfall haftbar zu machen?
Gibt es gesetzliche Vorschriften, die dieses regeln?


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 Betreff des Beitrags: Sicherheit im Außenbereich des Kindergartens
BeitragVerfasst: 10.04.2008, 10:28 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Die Verantwortung fĂŒr die Sicherheit der Kinder trĂ€gt der KindergartentrĂ€ger. Er muss dafĂŒr sorgen, dass der Innenraum und der Außenbereich des GebĂ€udes den Sicherheitsanforderungen entsprechen.


Geregelt sind diese Anforderungen

- in der Gesetzgebung: Der KindergartentrÀger hat eine Verkehrssicherungspflicht und haftet bei SchÀden.
- in den Vorschriften und PrÀventionsempfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Auf diesen Grundlagen sind die Kinder dort versichert.
- durch DIN- oder andere technische Vorgaben: SpielplatzgerĂ€te und Spielplatzgestaltung mĂŒssen sich daran orientieren. (z. B. DIN EN 1176 und 1177 - Spielplatznorm)

Der Betreiber eines jeden Spielplatzes, in Ihrem Fall also der KindergartentrĂ€ger, ist verpflichtet, regelmĂ€ĂŸige Kontrollen des Spielplatzes durchzufĂŒhren - und natĂŒrlich die notwendigen Reparaturen vorzunehmen:

- tÀglich, zumindest wöchentlich ein Rundgang
- alle drei Monate eine ÜberprĂŒfung und gffls Wartung der GerĂ€te
- jĂ€hrlich eine Inspektion durch einen sachkundigen SpielplatzprĂŒfer mit einem Zustands- und MĂ€ngelbericht

Die Kosten hat der KindergartentrÀger zu tragen. (Bei knappem Haushalt, etwa bei Elterninitiativen, kann auch eine Umlage erforderlich werden.)

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Lis Dammann
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