Nach den Sicherheitsrichtlinien für Kindergärten sind Türen, außerhalb derer Kinder gefährdet werden können, stets verschlossen zu halten. Hier ist vor allem der Straßenbereich angesprochen, was in Ihrem Fall ja auch zutrifft.
Kinder, die im Treppenhaus klettern, laufen und toben, sind zudem einer hohen Sturzgefahr ausgesetzt. Wenn der Kindergarten nicht garantieren kann, dass kein Kind unbeaufsichtigt in das Treppenhaus gelangen kann, bestehen hier hohe Risiken!
Zum Thema Brandschutz:
Für den Kindergarten, der sich in einem mehrgeschossigen Wohnhaus befindet, stellt sich ohnehin die Frage eines angemessenen Brandschutzes. Die Landesbauordnungen sehen grundsätzlich einen zweiten Rettungsweg vor.
Wie viele Fälle belegen, kann es in einem mehrgeschossigen Haus durchaus kontraproduktiv sein und lebensgefährlich werden, über das Treppenhaus zu flüchten.
Lesen Sie dazu den umfassenden Bericht der Landesunfallkassen NRW unter
http://www.luk-nrw.de/praev/thema/thema_07_03.asp
Wir raten Ihnen weiterhin, sich mit Ihrem örtlichen Bauamt und auch mit der Feuerwehr in Verbindung zu setzen.