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Schulausflug - Fahrgemeinschaften - Versicherung
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Autor:  kernig [ 22.02.2008, 09:58 ]
Betreff des Beitrags:  Schulausflug - Fahrgemeinschaften - Versicherung

Guten Morgen!
Die 2. Klasse plant einen Schulausflug (mit der Bahn).

Am sinnvollsten wäre es, sich gleich am Bahnhof (ca. 8 km entfernt) zu treffen und zu diesem Zweck Fahrgemeinschaften mit Privat-Pkw zu bilden.

Nun äußerte der Rektor Bedenken wegen der "versicherungstechnischen" Belange. Auf was müssen wir achten? Greift die Schulwegversicherung in diesem Fall?

Falls das für die Beantwortung der Frage von Belang ist: Bundesland ist Bayern.

Vielen Dank
E. Koenig

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 22.02.2008, 16:59 ]
Betreff des Beitrags:  Versicherung bei der Anfahrt zum Schulausflug

Wir möchten Sie bitten, sich wegen der versicherungsrechtlicher Fragen und Leistungen direkt mit den für Ihre Schüler zuständigen gesetzlichen Unfallkassen in Bayern unter

www.guvv-bayern.de

in Verbindung zu setzen.


Vorab haben wir dazu gefunden:

Nach der RVO - ReichsVersicherungsOrdnung - sind Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle bei Schulausflügen in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gemäß § 539 Abs.1 Nr.14 b und c RVO versichert.

Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen, bei denen der Unfallschutz des Schülers fort besteht. Wege sind immer mitversichert, vorausgesetzt, dass der direkte Weg ohne Umweg genommen wird. (Bei Abweichung davon würde aber die Krankenkasse der Eltern oder anderer Begleitpersonen eingreifen.)


Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, haben Sie weitere Möglichkeiten:

- Setzen Sie den Beginn des Schulausflugs am Bahnhof fest. Die Eltern sorgen selbst für den Anreiseweg der Kinder bis dorthin und tragen die Verantwortung für den Transport.

- Lassen Sie sich mit der Genehmigung der Eltern zur Teilnahme am Schulausflug auch die Genehmigung zum Transport in privaten PKWs geben.

- Schließen Sie eine kostengünstige Zusatzversicherungen für den PKW-Transport ab. Kosten trägt die Schule und es erfolgt eine Umlage auf die Beteiligten.

.

Autor:  Gast [ 01.05.2012, 18:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Schulausflug - Fahrgemeinschaften - Versicherung

ich glaube mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit gilt die versicherung der schule erst ab dem treffpunkt am bahnhof ... wie die kinder dort hinkommen ist "versicherungstechnisch" nicht sache der schule .... denke ich zumindest

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