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 Betreff des Beitrags: Sicherheit Kletterturm Kita
BeitragVerfasst: 17.01.2008, 12:03 
Newbie
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Registriert: 17.01.2008, 11:55
Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

wir haben in unserer Kita im Aussenbereich einen Kletterturm.

Dieser wurde neu gestaltet, naja eigentlich die Einfassung und der Fallschutz.
Unser Kletterturm steht auf ebenem Boden. An einer Seiter ist allerdings eine kleiner Abhang. Ein Höhenunterschied von ca. 50 -60 cm. Dieser Höhenunterschied wurde durch eine Mauer befestigt, diese Mauer bekommt noch einen Fallschutz. Jetzt meine Frage: wie weit muss die Mauer vom Spielturm entfernt sein. Beim Bau der Kita wurden meines Wissens alle DIN Vorschriften eingehalten. Nur ein Elternteil meint jetzt, dass der Abstand zu kelin sei.
Wer kann mir helfen?

Gruß Pascal Thull.
http://www.kita-menschenkinder.de


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 Betreff des Beitrags: Maße eines Fallraums unter Spielgeräten
BeitragVerfasst: 17.01.2008, 18:22 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Antwort auf Ihre Fragen finden Sie

- in den Sicherheitsvorschriften der Unfallkassen, hier GUV-SI 8017 (bisher GUV 26.14)GUV-Informationen - "Außenspielplatze und Spielplatzgeräte".

- in der Spielplatznorm



GUV-Informationen:

Danach ist die Fallfläche von der Fallhöhe abhängig. Unter 4.1 Mindestmaße des Fallraums ist zu lesen:

Bis 0,60 m freie Fallhöhe ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum im eigentlichen Sinn.

Der Raum ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten, auf die man beim Fallen auftreffen kann. (Hervorhebung der BAG)

Für freie Fallhöhen von 0,60 m bis 1,50 m beträgt das Maß des Fallraums 1,50 m.
Ab Fallhöhen von 1,50 m kann das Maß nach folgender Formel bestimmt werden:
Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5

Einer Fallhöhe von (in Metern) 1,50 1,80 2,10 2,40 2,70 3,00 entspricht eine Länge der der Aufprallfläche in Metern von 1,50 1,70 1,90 2,10 2,30 2,50


Quelle: http://regelwerk.unfallkassen.de/regelw ... elplatzgeräte&indexID=5&save=s_inform/SI_8017.pdf


Spielplatznorm DIN EN 1176

Beim Klettergerät muss der Fallraum (nach DIN EN 1176) 2/3 der Fallhöhe + 50 cm = Fallraum rund um das Spielgerät betragen.

Die Fallschutzauflage (Sand, Feinkies od. Rindenmulch nach DIN EN 1177) ist bei einer Fallhöhe von mehr als 1,50 m mit mindestens 200 mm + 200 mm für den Wegspieleffekt vorgeschrieben.

Die Absturzsicherung (nach DIN EN 1176) ist definiert: bis 1m: keine Absturzsicherung vorgeschrieben; ab 1 – 2 m: Geländer als Absturzsicherung (Querbalken od. Handlauf); ab 2 m: Brüstung als Absturzsicherung.

Es sind Fangstellen (Stellen, die ein Hängen bleiben von Körper, Körperteilen sowie Kleidungsstücken ermöglichen) zu beseitigen.
Kopfmaße (Zwischenräume/Öffnungen) müssen kleiner als 100 mm oder größer als 230 mm sein.
Halsmaße (Zwischenräume/Öffnungen) müssen kleiner als 45 mm sein.
Fingermaße (Zwischenräume/Öffnungen) müssen kleiner als 8 mm (Kettenglied) oder größer als 25 mm sein.


Quelle: Spielplatznorm

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Lis Dammann
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