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 Betreff des Beitrags: Kindersicherheit in Flugzeugen
BeitragVerfasst: 15.01.2007, 14:56 
Expertin
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Registriert: 08.11.2005, 09:30
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Airlines: Kinder fliegen immer noch gefährlich
(Quelle: www.wdr.de , Markt Sendung 06.03.2006, von Tim van Beveren)

Im Sommer 2005 berichtete markt über den Einsatz von Kindersitzen in Flugzeugen (s.u.). Trotz erschreckender Ergebnisse hat sich seitdem nur wenig getan. Sogar bei der Lufthansa gibt man sich weiterhin kinderfeindlich: Der Einsatz von mitgebrachten Kindersitzen ist immer noch nicht möglich.

Beim TÜV Rheinland beschäftigt man sich schon seit über zehn Jahren mit dem Thema Kindersicherheit in Flugzeugen. Im Rahmen eines Forschungsauftrages wurden im TÜV-Labor umfangreiche Versuchsreihen durchgeführt und die schockierenden Ergebnisse dokumentiert. In Auftrag gegeben hatte diese Studie mit dem Titel „L - 2/97 - 50 157 / 97“ der Bundesverkehrsminister. Darin heißt es unter anderem: „...dass für Kleinkinder und Kinder bis zu einer Größe von 1,20 m eine dem Erwachsenen äquivalente passive Sicherheit, (...) nur mit einem eigenen Sitzplatz und einem geeigneten Rückhaltesystem (Kindersitz) erreicht werden kann.“

Doch das kümmert ein halbes Jahr nach unserer Sendung die meisten Airlines wenig. Besonders ausländische Gesellschaften, darunter auch Billigflieger Ryanair, bieten nach wie vor den lebensgefährlichen Extragurt, den so genannten Loop-Belt zur Sicherung von Kleinkindern bis zwei Jahre an. Dieser Gurt ist jedoch so gefährlich, dass seine Verwendung den deutschen Fluggesellschaften inzwischen auch behördlich verboten wurde. Im Ernstfall wird nämlich das so befestigte Kleinkind „von der eigenen Mutter zerquetscht“, erläutert Luftfahrtingenieur Martin Sperber vom TÜV in Köln gegenüber markt.

Grund genug für markt, noch einmal nachzuhaken. Denn leider haben sich auch die optimistischen Prognosen des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrt Bundesamtes (LBA) in Braunschweig hinsichtlich der deutschen Airlines nicht bestätigt. Das Ministerium setzte auf die „Selbstregulierung des Wettbewerbes“ und hatte es den Airlines freigestellt, ein vom TÜV Rheinland speziell entwickeltes Qualifizierungsverfahren für Kindersitze zu durchlaufen. So hoffte man in Berlin, nach einer bereits 17 Jahre währenden Debatte, endlich auch die jüngsten Passagiere an Bord in Zukunft besser zu schützen. Bei folgenden Airlines ist es mittlerweile möglich, Kindersitze mitzubringen: LTU, AirBerlin, Condor, Hapag Fly. Und eine weitere deutsche Airline, der Billiganbieter Hapag-Lloyd-Express (HLX), hat nach unserer Berichterstattung nachgezogen und ermöglicht den Einsatz von speziell vom TÜV geprüften Kinderrückhaltesystemen.

Einführungstermin unbestimmt

Bei der Deutschen BA, Germanwings sowie auch bei der Nummer eins der deutschen Airlines, der Lufthansa, gibt man sich weiter kinderfeindlich: Der Einsatz von mitgebrachten Kindersitzen ist nicht möglich. Das hat markt verwundert, denn gerade die Lufthansa hatte uns noch im vergangenen Jahr versprochen, Kindersitze an Bord ab November 2005 endlich zuzulassen.

Allerdings hat das Unternehmen inzwischen sein „Produkt“ aufgewertet. Neben neuen und luxuriöseren Passagier-Lounges laufen auch flottenübergreifende Umrüstungen im Kabinenbereich. Dabei werden zum Beispiel neue, höhenverstellbare Sitze in der Business-Klasse installiert und auch die Economy-Klasse der Lufthansa Kurz- und Mittelstreckenflotten sollen neue Sitze bekommen. Diese „Produktpflege“ war der Lufthansa Investitionen in Millionenhöhe wert. Auf der Strecke geblieben ist dabei aber die Sicherheit ihrer jüngsten Passagiere: Denn die bereits vom TÜV geprüften und für die Lufthansa zugelassenen Kindersitze können jetzt doch nicht verwendet werden. Betroffen sind hiervon auch die Lufthansa-Tochterfirma City-Line und Partner wie Eurowings, Augsburg Airways und Contact.

Vor der Kamera wollte sich Lufthansa hierzu nicht äußern. Per E-Mail teilte uns das Unternehmen mit, dass Kindersitze jetzt erst einmal erneut vom TÜV für den Einsatz an Bord qualifiziert werden müssen: „Wir hoffen, dass wir nach Abschluss der Qualifizierung in angemessener Zeit die Verwendungsmöglichkeit geeigneter Sitze ermöglichen können. Zum jetzigen Zeitpunkt steht dieser Einführungstermin noch nicht fest.“





Mangelhalfte Kindersicherheit in Flugzeugen
(Quelle: www.wdr.de , Markt Sendung 08.08.2005)

Im Auto sind Kindersitze Pflicht, nicht so im Flugzeug. Dort nehmen Eltern die Kleinsten auf den Schoß und das kann schwerwiegende Folgen haben. Nur wenige Airlines bieten Eltern die Möglichkeit, Kindersitze zu benutzen. markt hat sich umgehört, welche Sitze bei welchen Airlines zugelassen sind.

Keine Vorschriften vorhanden

Vor 16 Jahren endete ein United Airlines Flug von Denver nach Chicago mit einem tragischen Unfall. Ein Triebwerk war explodiert und bei dem Versuch einer Notlandung prallte die Maschine mit über 300 Stundenkilometern auf der Landebahn auf. An Bord befanden sich 289 Passagiere und vier Kleinkinder. Nur 186 Passagiere überlebten, 43 sogar unverletzt. Nicht so die Kinder: Von den vier kleinen Passagieren wurden drei schwer verletzt und eines starb. Es wurde beim Aufprall des Flugzeugs wie ein Geschoss durch die Kabine geschleudert. Kurz nach dem Unglück forderte eine eingesetzte Untersuchungskommission gesetzliche Vorschriften, damit Kinder künftig besser geschützt werden. Doch bis heute gibt es keine solche Vorschrift.

Gefährliche Gurte im Einsatz

Der TÜV Rheinland beschäftigt sich im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums bereits seit 1994 mit der Sicherheit von Kleinkindern in Flugzeugen. Ergebnis der Studien: Kinder sind im Flugzeug völlig unzureichend geschützt. Für die jüngsten Passagiere wird von vielen Fluggesellschaften nur der so genannte Loop-Belt benutzt. Dabei handelt es sich um einen Extragurt für das Kind, der am Gurt des Erwachsenen befestigt wird. Dieses Rückhaltesystem ist jedoch so gefährlich, dass es für deutsche Airlines verboten wurde.

Aber auch Kinder ab zwei Jahre, also mit Anrecht auf einen eigenen Sitzplatz, fliegen gefährlicher als Erwachsene. Denn Flugzeugsitze sind für Erwachsene ausgelegt. Der normale Beckengurt liegt bei Kindern viel zu hoch. Vor allem Ärzte haben für diese von den Behörden geduldete Praxis der Airlines wenig Verständnis und fordern klare gesetzliche Regelungen. Doch Behörden und die Politik setzen in dieser Frage lieber auf die „Freiwilligkeit“ der Airlines. Auf die Frage, warum in Deutschland nicht schon längst eine Pflicht für geeignete Kinderrückhaltesysteme in Flugzeugen eingeführt wurde, teilte uns das Bundesministerium für Verkehr mit: „Angesichts der Internationalität und Liberalisierung im Luftverkehr ist eine allein deutsche Vorschrift nicht sinnvoll.“ So wird ein angemessener Schutz für Kinder an Bord von Flugzeugen weiterhin verzögert. Dabei besteht in Deutschland für Autos schon seit 1994 eine Pflicht für Kindersitze.

Sitze mitbringen

Für Fluggesellschaften, die freiwillig bereit sind, Kindersitze zu akzeptieren, hat der TÜV zusammen mit dem Luftfahrtbundesamt folgende Kindersitze zur Verwendung an Bord zugelassen: Maxi-Cosi Mico und Citi, Storchenmühle Maximum, Römer King Baby-Safe und Baby Safe Plus (der einzige auch für Behinderte geeignete Sitz) sowie der aufblasbare Lufti-Kid. Gleichzeit hat der TÜV Rheinland die folgenden Airlines für die Verwendung solcher Systeme qualifiziert: Air Berlin, die türkische Atlas Jet, Condor, Hapagfly und LTU.

Aber wer jetzt denkt, er könne demnächst für seinen Nachwuchs schon bei der Buchung einen entsprechenden Kindersitz mitbestellen, der irrt. Den sollen die Eltern mitbringen, so die Airlines. Eine leihweise Überlassung wird noch nicht angeboten. Dabei passen nicht alle Sitze automatisch auch in alle Flugzeugtypen der unterschiedlichen Gesellschaften. Wenn man also mit einem Kindersitz fliegen möchte, sollte man dringend die Einzelheiten vorher mit der Airline besprechen. Mit zusätzlichen Kosten müssen Eltern für den Sitzplatz für das Kleinkind rechnen. Hier räumen die Fluglinien allerdings Rabatte bis zu 66 Prozent ein.

Bordpersonal nicht immer auf neuestem Stand
Wir wollten wissen, ob die Verwendung des eigenen Kindersitzes auch in der Praxis funktioniert und haben daher bei Condor, LTU, Air Berlin und Hapagfly Flüge nach Mallorca und zurück gebucht. Die Reise startete mit Condor, bei denen Kindersitze mindestens zehn Tage vor Abflug angemeldet werden müssen. An der Hotline gab es zunächst falsche Informationen: Kindersitze seien nur bis zum Alter von zwei Jahren und 13 Kilogramm erlaubt. Im Internet gibt es dagegen die korrekten Angaben. An Bord stand zunächst ein umständliches Installieren des Sitzes auf dem Programm. Schließlich fand sich der Steward ein. Seine Mitteilung: Bei Start und Landung dürfe sich das Kind nicht im Kindersitz befinden. Diese Anordnung kam für uns völlig überraschend, denn gerade in diesen Situationen soll der Sitz doch Schlimmes verhindern. Der Hintergrund des Problems: Statt in einer Condor-Maschine zu starten, waren wir Gäste der Lufthansa geworden. Gerade in Ferienzeiten werden immer wieder kurzfristig Ersatzmaschinen eingesetzt. Bei der Lufthansa sind aber Kindersitze noch nicht erlaubt, selbst wenn sie passen.

Von Mallorca ging es zurück mit Air Berlin. Doch vor dem Start schaltete sich das Bordpersonal ein: Kindersitze seien nicht erlaubt, hieß es zu unserer Verblüffung. Dabei hatte die Zentrale nach unserer Buchung eine entsprechende Genehmigung erteilt. Doch davon hatte das betreffende Bordpersonal keine Ahnung.

Bei unserem zweiten Anlauf ging es mit LTU nach Mallorca. Wir waren mit dem aufblasbaren Luftikid unterwegs. Rechtzeitig hatten wir für das Kind einen Sitzplatz reserviert, das Bordpersonal kam ungefragt und half beim Anschnallen. Bei diesem Flug verlief alles reibungslos.

Der zweite Rückflug von Mallorca startete mit der Hapagfly. Wie vorgeschrieben wurde der Kindersitz nach der Buchung angemeldet. Doch plötzlich hieß es: „Geht nicht!“ Auf der Strecke werde ein Flugzeug von HLX eingesetzt und da dürften Kindersitze nicht in die Kabine. So musste also umgebucht werden. Die Reise ging schließlich nach Basel und Mühlhausen - gegen Aufpreis. Beim Betreten des Flugzeugs gab es dann erneut eine Überraschung: Nicht mit Kindersitz! Benötigt werde eine schriftliche Genehmigung von Hapagfly. Als wir die vorzeigten, hieß es, die sei nicht ausreichend, ein zusätzliches Formular fehle. So landete der Kindersitz im Gepäckraum.

_________________
Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
Heilsbachstraße 13
53123 Bonn
Tel. 0228/688 34-30
Fax 0228/688 34-88
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