Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
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Werden Kinder, etwa als Fussgänger oder Fahrradfahrer, in einen Unfall verwickelt und zu ihren Verletzungen befragt, verneinen sie dies häufig. Sie stehen unter Schock oder fühlen eine Schuld am Geschehen. Sie wollen nach Hause. Unfallbeteiligte sollten immer Polizei oder Rettungsdienste anrufen informieren, um Verletzungsfolgen auszuschließen. Richtiges Verhalten für die Unfallbeteiligten oder Zeugen unmittelbar nach dem dramatischen Ereignis bewahrt Kinder unter Umständen vor Folgeschäden: Ruhe bewahren! Mit dem Kind sprechen, beruhigen und nicht allein lassen - bitte keine unnötige Nähe erzwingen - Kinder neigen häufig zu Distanz zu Fremden. Verständigen Sie immer die Polizei oder den Rettungsdienst, wenn ein Kind angefahren wurde. Auch bei scheinbar unverletzten Kindern ist immer eine Übergabe an die Polizei oder an Sanitäter aus oben angegebenen Gründen notwendig, die dann mit den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen Angehörigen Kontakt aufnehmen.Quelle: http://www.presseportal.de - 22.07.2016
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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