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Mehr Sicherheit auf Straßen für Kinder
Mehr Tempo 30 vor Schulen und Kitas und neue Regeln für fahrradfahrende ElternNeue Regeln für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, mehr Tempo 30 vor Schulen und Kitas, präzisere Vorgaben für Rettungsgassen auf der Autobahn: Das Bundeskabinett hat mehrere Änderungen der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer stand im Mittelpunkt, und vor allem auch die Sicherheit von Kindern. Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: "Radfahren wird immer beliebter. Wir modernisieren die Verkehrsregeln und passen sie an die Lebenswirklichkeiten der Menschen an. Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit."
Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder brauchen einen besonderen Schutz
Kinder und ältere Menschen sollen sicherer durch den Straßenverkehr kommen. Darauf zielen Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung ab. Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen Hauptverkehrsstraßen leichter Tempo 30 vorgeschrieben werden können.
Fahrradfahrende Eltern dürfen Gehweg befahren
Folgende Situation kennen viele Eltern: Das Kind fährt auf dem Gehweg, der Erwachsene begleitet mit dem Rad auf der Straße. Das erschwert die Kommunikation und den Sichtkontakt zum Kind und damit die Aufsicht über das Kind. Neu ist: Kinder bis acht Jahre dürfen von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden, wenn sie auf Gehwegen fahren. Dies soll die Aufsicht erleichtern. Auf Fußgänger müssen beide natürlich weiter Rücksicht nehmen, sie haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterhttp://www.bmvi.de/
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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