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 Betreff des Beitrags: Mitnahme "fremder" Kinder im eigenen Fahrzeug
BeitragVerfasst: 01.02.2006, 14:51 
Mitmischer/in
Mitmischer/in

Registriert: 01.02.2006, 14:35
BeitrÀge: 17
Viele Eltern feiern die Kindergeburtstage nicht mehr Zuhause, sondern fahren mit den Kindern ins Kino o.Ă€.

Nun meine Frage:
Wie sind die Kinder versichert?
Und ist es zulÀssig, bei einem PKW, der 5 PlÀtze bietet, vier Kinder mitzunehmen?
(So das ein Kind (6 Jahre)vorne Platz nehmen muß)


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 Betreff des Beitrags: Mitnahme "fremder" Kinder im Auto
BeitragVerfasst: 02.02.2006, 17:43 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
1. Zur Versicherung:

Ihre Autohaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und VermögensschÀden ab, die bei der Nutzung Ihres Fachzeuges entstehen können.
Haben Sie eine zusÀtzliche Insassenunfallversicherung abgeschlossen, sind auch SchÀden unabhÀngig von der Schuldfrage eingeschlossen - zudem auch SchadensfÀlle, die beim Ein- oder Aussteigen eintreten.

2. Zum Transport von vier Kindern:

GrundsĂ€tzlich sind Kinder auf der RĂŒckbank am besten gesichert. Ist jedoch in einem Auto der mittlere Sitz der RĂŒckbank mit einem Beckengurt versehen, ist es erlaubt und auch sinnvoller, das 3. Kind im Autokindersitz auf den Beifahrersitz zu setzen.

Aber Achtung: Mittlerweile wird von einigen Experten vom Transport von Kindern unter zwölf Jahren auf dem Beifahrersitz wegen der Gefahren durch den Airbag abgeraten.

ErgĂ€nzung zu diesem Text, weil darauf RĂŒckmeldungen kamen:

Quelle war - unter anderen - der ADAC wie folgt:
"Kindersitz vorwÀrtsgerichtet
Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (grĂ¶ĂŸtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs!
Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!

ADAC-Beurteilung: Nur in AusnahmefĂ€llen, sofern ĂŒberhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die RĂŒcksitzbank!


Kindersitz rĂŒckwĂ€rtsgerichtet
Eine Babyschale, in welcher das Kind nach hinten blickt, kann vom Beifahrer-Airbag wegen der nahen Position zum Armaturenbrett Ă€ußerst ungĂŒnstig angeschossen werden! In Verbindung mit einem aktiven Airbag absolut unzulĂ€ssig! Wenn jedoch in AusnahmefĂ€llen der Blickkontakt, z. B. zu einem Neugeborenen in der Babyschale, wĂ€hrend der Fahrt unumgĂ€nglich ist, darf ein rĂŒckwĂ€rtsgerichtetes KinderrĂŒckhaltesystem nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn ein vorhandener Beifahrerairbag deaktiviert ist."
(nachzulesen unter www.adac.de unter Stichwort: Kinder Airbag)



Wenn Sie ein 4. Kind mitnehmen, bleibt fĂŒr dieses wieder nur der mittlere RĂŒckenbankplatz - evtl. nur mit einer Beckengurtsicherung. Sitzerhöhungen dĂŒrfen Sie dort nicht anbringen; sie sind immer mit einem Drei-Punkt Gurt zu sichern. Es gibt spezielle Sicherungssysteme fĂŒr den Beckengurt, sog. Fangkörper. Sie sind fĂŒr Kinder bis 25 kg Gewicht geeignet.

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Lis Dammann
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