Telefonieren - Photografieren - SMS versenden - Navigation - Musik hören
Was ist auf dem Fahrrad erlaubt?
Muss auf das Smartphone ganz verzichtet werden? Die Unfallkasse Berlin klärt dazu auf:
Untersagt ist jegliches Hantieren mit dem Mobiltelefon während des Fahrens, also nicht nur das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch das Fotografieren oder das Schreiben von Nachrichten. Nur wenn beide Hände frei sind, ist eine Benutzung erlaubt und auch sicher. Mit einer Handyhalterung am Lenker oder einem Headset darf das Gerät zur Navigation, zum Telefonieren oder zum Musikhören genutzt werden – allerdings in einer Lautstärke, die es erlaubt, auch andere Verkehrsgeräusche noch gut zu hören. Wird das Handy bedient, muss dafür angehalten werden.Quelle:
http://www.unfallkasse-berlin.de - Mai 2016