Expertin |
|
Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
|
Experten gehen davon aus, dass Kinder erst mit dem 10. Lebensjahr eine Verkehrssicherheit entwickelt haben, d.h. vorauszuschauen, Risiken zu erkennen und darauf zu reagieren. Auch deswegen steht im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch: âWer (...) nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist fĂŒr den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufĂŒgt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsĂ€tzlich herbeigefĂŒhrt hat."Quelle: http://www.motorvision.de - 19.09.2014
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|
|