Zu einer Anfrage: Nachbarskind fÀhrt
vor dem Fahrer sitzend auf "kleinen Probefahrten" im Dorf mit:
Das ist absolut nicht zulĂ€ssig! Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad eher nebenbei: Nach § 35a Abs. 9 StVZO mĂŒssen KraftrĂ€der, auf denen ein Beifahrer befördert wird, mit einem Sitz fĂŒr Beifahrer ausgerĂŒstet sein; hierfĂŒr sind nach § 61 StVZO FuĂstĂŒtzen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Fehlt ein solcher Sitz, so dĂŒrfen Kinder unter 7 Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder Ă€hnliches dafĂŒr gesorgt ist, dass die FĂŒĂe des Kindes nicht in die Speichen geraten können.Quelle:
www.adac.de