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 Betreff des Beitrags: Aufsicht beim Schwimmen!
BeitragVerfasst: 01.08.2008, 09:18 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
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Bei den Temperaturen der vergangenen Tage oberhalb der 30-Grad-Grenze stürzen sich Erwachsene und Kinder gleichermaßen gern in die erfrischenden Fluten von Pool, See oder Meer. Immer wieder kommt es dabei allerdings zu tragischen Unglücken; am häufigsten ertrinken die kleinsten Wasserfans. Damit der Traum vom Sommer nicht in einem solchen Albtraum endet, gibt das Arbeitsschutzdezernat des Gießener Regierungspräsidiums jetzt Tipps zum Kauf und Umgang mit Schwimmhilfen und aufblasbaren Wasserspielzeugen. "Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache", so RP-Mitarbeiter Michael Axmann, der zum Schutz der Verbraucher die Produkte in Mittelhessen regelmäßig unter die Lupe nimmt.

Schwimmwesten sind die sichersten Hilfen für Kinder, mit dem Kopf über Wasser zu bleiben; allerdings schränken sie die Bewegungsfreiheit erheblich ein. Viele Eltern greifen deshalb zu den beliebteren Schwimmflügeln. Dabei sollte man allerdings darauf achten, dass sie jeweils zwei Luftkammern besitzen, die bereits vor dem Anlegen vollständig aufgeblasen werden sollten. Kinderschwimmsitze hingegen sieht der Experte als besonders kritisch an: "Sollten die Sitze einmal umkippen, können sich die Kinder nicht mehr selbst befreien und die Gefahr, auch in niedrigstem Wasser zu ertrinken, ist groß". Auch aufblasbare Wasserspielzeuge seien als Schwimmhilfen völlig ungeeignet. Die Artikel, die es in allen erdenklichen Größen, Farben, Formen und Preisklassen gibt, hätten oft eine sehr glatte Oberfläche, die in Verbindung mit Sonnenöl oder -cremes zur glitschigen Gefahr werden kann.

"Beim Kauf von Wasserspielzeugen sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass sie neben mehreren Luftkammern, über spezielle Ventile verfügen, die sich komplett in das Produkt eindrücken lassen", erläutert der RP-Mitarbeiter. Einen zusätzlichen Schutz bieten zudem Rückschlagklappen in den Verschlüssen, die ein unbeabsichtigtes Ausströmen der Luft verhindern. Bevor die Artikel benutzt werden, sollten sie aufgeblasen etwa einen Tag lang an der frischen Luft liegen gelassen werden. So werden nicht nur Beschädigungen erkennbar, sondern unangenehme und schädliche Gerüche von Farben und Restlösungsmitteln können dann ungehindert verfliegen.

"Am allerwichtigsten ist es aber natürlich, dass Kinder, die noch nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden", appelliert Axmann.

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Lis Dammann
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