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Warnung vor Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 20.06.2009, 21:02 ]
Betreff des Beitrags:  Warnung vor Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung

Landesdirektion Dresden warnt vor Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung

Die Landesdirektion Dresden warnt vor Kinderbekleidung, die mit Kordeln oder Zugbändern ausgestattet ist. Kordeln und Zugbänder befinden sich oft im Hals- und Kapuzenbereich, aber auch im Taillen-, Bein- oder Saumbereich von Bekleidung.



In der Vergangenheit gab es in Deutschland mehrere schwere und auch tödliche Unfälle von Kindern, die durch Kordeln und Zugbänder an der Kleidung verursacht worden sind. Diese Funktionsteile an Jacken, Anoraks und Hosen sind gefährlich, weil sie an Spielgeräten hängen bleiben oder sich in Rolltreppen und an den Türen von Schulbussen oder Straßenbahnen verfangen können.

Deutsche Hersteller, Importeure und Händler haben bereits im Jahr 2000 beschlossen, freiwillig auf die Herstellung und den Vertrieb von Kinderbekleidung mit Kordeln und Zugbändern im Halsbereich zu verzichten. Dies betrifft Kleidung für Kinder bis zu einer Körpergröße von 146 Zentimetern. Seit 2005 ist das Verbot derartiger Kordeln und Zugbänder auch in einer europäischen Norm geregelt. In Second-Hand-Geschäften oder im Ausland kann man jedoch noch immer Kleidungsstücke kaufen, die Kordeln oder Zugbänder enthalten.

Um Unfälle zu vermeiden, sollten die Verbraucher folgende Tipps beachten:
- Kordeln und Zugbänder bereits vorhandener oder aus zweiter Hand erworbener Kleidung abtrennen und durch Klettverschlüsse oder Druckknöpfe ersetzen.
- Sollreißstelle – so weit vom Hersteller nicht berücksichtigt - selbst herstellen.
- Auch an Kordeln und Zugbänder im Saum- und Taillenbereich denken!

Gefährdungen, wie sie durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung entstehen, können im Übrigen ebenso von langen Schals und Schlüsselbändern ausgehen.

Die Landesdirektion Dresden überprüft regelmäßig Handelseinrichtungen auf unsichere oder gefährliche Produkte und zieht diese gegebenenfalls aus dem Verkehr. Diese Aufgabe übernimmt innerhalb des Hauses das Referat „Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit/Technischer Verbraucherschutz“ der Abteilung „Arbeitsschutz“.

Verbraucher, die bedenkliche Kinderbekleidung in Geschäften gekauft oder gesehen haben, werden gebeten, die Landesdirektion Dresden zu informieren. Sie sollten sich an die zuständigen Mitarbeiter wenden, damit diese die betreffenden Handelseinrichtungen überprüfen können.


Quelle: www.umweltruf.de

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