Für die Unterhaltung eines Spielplatzes ist der Betreiber, in Ihrem Fall die Gemeinde, zuständig. Die Anwort, die Sie auf Ihre Anfrage vom Bürgermeister erhalten haben, ist leider nicht untypisch. Die knappen Haushaltskassen der Gemeinden führen vielerorts zur Vernachlässigung der Spielplätze, oder sogar zur Schließung, wenn die Gefährdungen zu groß werden.
Wenn Sie deutliche Mängel auf Ihrem Spielplatz sehen, die die Sicherheit der Kinder gefährden, sollten Sie das unbedingt weiter verfolgen. Schließen Sie sich mit anderen Eltern zusammen und sprechen Sie gemeinsam beim Bürgermeister vor. Er unterliegt als Betreiber einer Verkehrssicherungspflicht und kann schadensersatzpflichtig werden, wenn etwas passiert. Spielplätze müssen regelmäßig kontrolliert werden, d.h. wöchentlich gesichtet, monatlich gewartet und mit einer großen Jahresuntersuchung durch einen bestellten Experten überprüft werden.
Die Angaben, die Sie uns zu Ihrem Spielplatz gemacht haben, weisen nicht direkt auf gravierende Mängel an den Geräten und damit auf eine konkrete Unfallgefahr für die Kinder hin, sondern sind eher Verbesserungsvorschläge, die den Kindern zugute kommen. Wenn es zu keinen Regelungen durch die Gemeinde kommt, könnten sich evtl. auch die betroffenen Eltern zusammen schließen, selbst regelmäßige Sichtkontrollen durchführen und z. B. in einer Eigenaktion in Absprache mit dem Bürgermeister für Änderungen auf dem Spielplatz sorgen.
Auf der Homepage der BAG Mehr Sicherheit für Kinder können Sie sich weitere Informationen dazu downloaden. Schauen Sie bitte nach unter
http://www.kindersicherheit.de/spielplatzbetreiber.pdf
und
http://www.kindersicherheit.de/Spielplatzcheck.pdf