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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Es ist gesetzlich geregelt: Der SpielplatzeigentĂŒmer hat eine Verantwortung. Die Verkehrssicherungspflicht fordert die technische Sicherheit der GerĂ€te und des Platzes. Wöchentliche Kontrollen und die jĂ€hrliche FachprĂŒfungen sind einzuhalten. Quelle: Hartmut910 - pixelio.deNur durch fachgerechte Spielplatzkontrollen wird die Spielplatzsicherheit fĂŒr Kinder gewĂ€hrleistet. Denn viele UnfĂ€lle auf SpielplĂ€tzen ereignen sich nicht nur aufgrund FehleinschĂ€tzungen der Kinder. Die meisten SpielplatzunfĂ€lle passieren vor allem durch unzureichenden Fallschutz oder nicht eingehaltene SicherheitsabstĂ€nde von SpielplatzgerĂ€ten. âAuch technische MĂ€ngel, Fangstellen oder der VerschleiĂ an GerĂ€ten gefĂ€hrden die Sicherheit auf SpielplĂ€tzen und damit die Sicherheit unserer Kinderâ, weiss Sachbearbeiter Rainer DĂŒppuis von den Stadtwerken Kraichtal, der fĂŒr die insgesamt 33 SpielplĂ€tze, Spielpunkte, WaldspielplĂ€tze sowie die SpielgerĂ€te auf den Schulhöfen und stĂ€dtischen KindergĂ€rten in Kraichtal zustĂ€ndig ist.
Quelle: http://www.landfunker.de - 23.03.2015
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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