GrundsĂ€tzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren dĂŒrfen nach den Richtlinien des Bundesfachverbands Ăffentliche BĂ€der nicht ohne Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, in ein Schwimmbad.
In Ihrem speziellen Fall und in Ihrer Funktionen als "Gruppenleiterin" sollten Sie sich mit dem verantwortlichen Bademeister besprechen und fragen, ob er die geforderte Aufsicht gewĂ€hrleisten kann. Stimmt er zu, brauchen Sie selbst keine BefĂ€higung zur Rettung. Bei Ihnen bleibt dann nur die allgemeine Aufsichtspflicht. Lehnt der Bademeister die Aufsicht ab, sind Sie selbst verpflichtet und mĂŒssen dann eine BefĂ€higung zur Rettung haben. Konkret ist das der "Deutsche Rettungsschwimmpass Bronze« bzw. der "Deutsche Schwimmpass Bronze".
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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