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Karnevalsumzüge Haftung
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Autor:  Tobias aus NRW [ 19.11.2014, 14:43 ]
Betreff des Beitrags:  Karnevalsumzüge Haftung

Liebe Experten,

wir bauen zur Zeit einen Karnevalswagen. Die Nichte eines Wagenbauers (16 Jahre alt) möchte gerne an den Umzügen teilnehmen.

Wie sieht es hier mit der Haftung aus? Darf sie nur mit einer Erziehungsberechtigten Person teilnehmen? Wer haftet, wenn sie vom Wagen fällt, oder ähnliches?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Toias

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