Expertin |
|
Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
|
Bei sogenannten FahrgeschĂ€ften auf Kirmes oder JahrmĂ€rkten sollten Eltern die AltersbeschrĂ€nkungen beachten. Oft sind die Sicherheitsvorkehrungen an eine gewisse körperliche GröĂe gebunden, so z. B. der Sitz von Gurten. Kinder, die Gurte öffnen oder unter BĂŒgeln hindurch rutschen, geraten in groĂe Gefahr. Anlass zur Besorgnis gab u.a. das Kettenkarusell "Wellenflug" auf dem Bremer Freimarkt.Quelle: Richard von Lenzano - pixelio.de Peter Habedank von der Bremer Bauaufsicht, die fĂŒr FahrgeschĂ€fte zustĂ€ndig ist, bestĂ€tigt, dass der âWellenflugâ keine Durchrutschsicherung benötigt. Das sei nur bei Kettenkarussells fĂŒr kleinere Kinder der Fall. Habedank lenkt ein: âAlles, was der Sicherheit dient, kann ich nur gut heiĂen.â Die Anforderungen an ein FahrgeschĂ€ft könne das Land Bremen nicht allein festlegen, weil die Schausteller in der ganzen Bundesrepublik unterwegs seien. In einem gemeinsamen Arbeitskreis hĂ€tten die BundeslĂ€nder Normen festgelegt, damit es ein einheitliches Sicherheitsniveau gebe, erklĂ€rt der Bauingenieur. Darin sĂ€Ăen Fachleute: TĂV-Experten und Mitarbeiter der Landesgewerbeanstalten. Seine Behörde, die Genehmigungen fĂŒr alle Bremer FahrgeschĂ€fte ausstellt und den gesamten Freimarkt vor dem Betrieb abnimmt, habe in diesem Arbeitskreis erwirkt, dass eine Durchrutschsicherung fĂŒr Kinder-FahrgeschĂ€fte Pflicht sei.Quelle: http://www.weser-kurier.de - 22.10.2014
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|
|