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 Betreff des Beitrags: Schweiz: Kinder ohne Begleitung erst ab 10 J. ins Freibad
BeitragVerfasst: 21.08.2014, 14:15 
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Seit diesem Jahr regelt die Schweiz per Gesetz den Aufenthalt von Kinder ohne Begleitung in FreibĂ€dern. Unter 10 Jahren bleibt ihnen der Zugang verwehrt; die 10-12-JĂ€hrigen mĂŒssen einen Schwimmausweis vorlegen. Ziel ist es, die Zahl der UnfĂ€lle zu verringern.

Michael Denu (Vorsitzender der DLRG Achern) stellt es sich schwer vor, ein Gesetz wie das in der Schweiz durchzusetzen. »Wer sollte das denn kontrollieren?«, wirft er ein. Am besten sei es, wenn die TrĂ€ger der FreibĂ€der solche Regeln selbst in ihrer Hausordnung festlegen. Denn ein Gesetz allein verhindere noch lange keine UnfĂ€lle, man mĂŒsse eher an die Eigenverantwortlichkeit der Besucher appellieren. Es sei natĂŒrlich gefĂ€hrlicher, wenn ein Kind nicht sicher schwimmen kann. Allerdings fĂŒhren meistens mehrere Faktoren gleichzeitig zu Gefahrensituationen – etwas passieren könne somit auch, wenn ein Kind ein Schwimmabzeichen besitzt.

Quelle: http://www.bo.de - 21.08.2014

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Schweiz: Kinder ohne Begleitung erst ab 10 J. ins Freiba
BeitragVerfasst: 21.08.2014, 14:18 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Dazu unser Hinweis auf die Regelungen in Deutschland:

Der Bundesfachverbandes öffentlicher BÀder sieht in seinen Richtlinien ein Einstiegsalter von 7 Jahren vor. Allerdings sollte man das immer beim jeweiligen Bad abfragen; es kann lokale Vorschriften geben. Im Zweifel kann auch eine Kopie des Kinderausweises verlangt werden.

NatĂŒrlich mĂŒssen Eltern nach Entwicklungsstand, örtlichen Gegebenheiten und natĂŒrlich auch der Schwimmsicherheit ihres Kindes entscheiden. Von ihrer elterlichen Aufsichtspflicht, z.B. der AufklĂ€rung ĂŒber die Gefahren im Schwimmbad, sind sie nicht enthoben.

vgl. unsere ForumsbeitrÀge unter
viewtopic.php?f=44&t=4838&p=7683&hilit=freibad&sid=ca0b72284a4b065981ea868d004537a4#p7683

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