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 Betreff des Beitrags: Rote Flagge für den Leichtsinn beim Baden
BeitragVerfasst: 07.08.2014, 09:41 
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Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. appelliert an die Vorbildfunktion von Erwachsenen

Rote Flagge für den Leichtsinn beim Baden


Bonn, 29. Juli 2014 – In Deutschland herrscht Badewetter, und Horror-Schlagzeilen bestimmen die Regionalnachrichten. Einige Beispiele: „Ein acht Jahre altes Mädchen ist in der vergangenen Woche im Himmelkroner Freibad fast ertrunken. Seitdem liegt das Kind im künstlichen Koma im Klinikum Bayreuth“. Oder: „In Hannover ist am Sonnabend ein 27-Jähriger beim Baden ums Leben gekommen.“ Oder: „Sonntagmorgen ertrank ein Mann im See eines alten Steinbruchs.“ (Quelle: Google News vom 28. Juli 2014) 2012 sind 33 Kinder unter 15 Jahren in Deutschland ertrunken. Das war ein Rekord – wird er 2014 noch übertroffen?

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Ertrinken ist eine der häufigsten Unfallursachen, die zum Tod von kleinen Kindern führen. Als typischer Unfallort steht bei Säuglingen die Badewanne an erster Stelle. Bei Kindern im Alter von 1 - 4 Jahren droht die größte Gefahr beim Spielen am Wasser. Ab dem Grundschulalter passieren die meisten Ertrinkungsunfälle in Schwimmbädern, und bei den über 10-jährigen Kindern sind das Meer oder Seen besondere Gefahrenpunkte.

„Erwachsene müssen ihre Vorbildfunktion für Kinder ernst nehmen. Das gilt auch für das Einhalten von Badevorschriften. Es kann nicht sein, dass sie Rote Flaggen am Strand oder Warnschilder an Fluss- und Seeufern einfach missachten und dort trotz der Gefahrenwarnung Baden gehen. Mit diesem Fehlverhalten setzen sie ihr Leben aufs Spiel und indirekt das von anderen“, sagt Martina Abel, Geschäftsführerin der BAG in Bonn.

Die BAG appelliert an alle Badegäste, die Gefahren, die von Wasser ausgehen können, unbedingt zu beachten und sich an die Regeln der Wassersicherheit und an Hinweisschilder zu halten. Denn wenn Kinder im Wasser in Not geraten, reagieren sie anders als Erwachsene: Kommt ihr Gesicht ins oder unter Wasser, können sie sich mitunter nicht selbst aus dieser Situation befreien. Sie verharren einfach in der Position und können auf diese Weise auch bei sehr niedriger Wassertiefe und an vermeintlich ungefährlichen Stellen ertrinken - wenn ihnen keiner hilft. Mit dem Kindersicherheitstag am 10. Juni 2014 „Planschen. Baden. Schwimmen. Sicher geht das!“ verfolgte die BAG das Ziel, auf die Gefahr von Ertrinkungsunfällen aufmerksam zu machen und Präventionsmaßnahmen anzustoßen. http://www.kindersicherheit.de/kindersi ... tstag.html

Der AXA Kindersicherheitsreport 2014, eine repräsentativen Befragung von etwa 1.000 Eltern, ergab, dass bei vielen Eltern Wissenslücken zur Sicherheit im und am Wasser bestehen. 60 Prozent der Eltern glauben, dass man die Not ertrinkender Kinder eindeutig erkennt, was nicht der Realität entspricht. 13 Prozent der Befragten sind der Meinung, ein Kind unter drei Jahren könne kurzzeitig alleine in der Badewanne gelassen werden. Mehr als die Hälfte der Befragten geben an, vorhandene Wasserflächen im und am Haus wie Teich, Wassertonnen oder Pool nicht vollständig abzusichern.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Rote Flagge für den Leichtsinn beim Baden
BeitragVerfasst: 14.08.2014, 10:29 
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Zur weiteren Information hier die Hinweise des DLRG:

Bedeutung der Flaggen am Strand
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat im Jahr 2003 neue Kennzeichen zur Sicherung von Badestellen eingeführt. Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.


Baden erlaubt

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Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein von Rettungsschwimmern gesichertes Badegebiet an. Diese Farbgebung kann zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzt dann das Badegebiet.


Eingeschränktes Badeverbot

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Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert ein Bade­verbot für ungeübte Schwimmer, Kinder und ältere Personen aufgrund ungeeigneter Wasser- und Wetterbedingungen.


Baden verboten!

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Eine einzelne rote Flagge zeigt ein generelles Badeverbot wegen akuter Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder Wasserverschmutzung an.

Gehen Sie nicht baden oder schwimmen und achten Sie darauf, dass auch Ihre Kinder nicht ins Wasser gehen! Bereits im flachen Wasser in Ufernähe können hohe Wellen gefährlich werden, da Strömungen für den Laien nicht sichtbar und nicht berechenbar sind.



Kennzeichnung Wassersportbereich

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Wenn es Wassersportangebote an Ihrem Urlaubsstrand gibt, sehen Sie vermutlich schwarz-weiße Positionsflaggen am Ufersaum. Die Flaggen grenzen den Bade- vom Wassersportbereich ab. Im abgesteckten Strandabschnitt werden Surfbretter, Segelboote und ähnliches ins Wasser gebracht oder ein Motorboot nimmt hier Gäste auf, die z. B. Wasserski fahren oder Banane reiten möchten, und bringt sie hierhin zurück. Baden und Schwimmen ist an diesem Strandabschnitt zwischen den Flaggen nicht erlaubt.

Quelle: www.dlrg.de

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