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Unfall an der Wasserrutsche - wer haftet?
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 23.07.2014, 15:33 ]
Betreff des Beitrags:  Unfall an der Wasserrutsche - wer haftet?

Auf Wasserrutschen in Schwimmbädern kommt es immer wieder zu Unfällen: Kinder stoßen zusammen, oder sie verletzten sich an der Rutsche selbst. Der Betreiber muss für die Sicherheit sorgen. Hat er entsprechende Vorkehrungen getroffen, kann er nicht haftbar gemacht werden.


Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor zehn Jahren einige grundlegende Dinge festgelegt. Zwar sei es die Verantwortung des Betreibers, auf den richtigen Gebrauch der Rutsche und auch auf Verhaltensweisen der Rutschenden hinzuweisen. Er müsse also ein relativ hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Trotzdem könne dadurch nicht jede mögliche Verletzung verhindert werden und somit der Betreiber auch nicht in jedem Fall haftbar gemacht werden.


Quelle: http://anwaltauskunft.de - 23.07.2014

Autor:  Alfi [ 07.08.2014, 07:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Unfall an der Wasserrutsche - wer haftet?

Ich denke es ist vom Fall zum Fall sehr unterschiedlich, jedoch es keine Hinweise gibt dann muss der Betreiber auf alle Fälle haften.

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