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Softairwaffen -
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 10.04.2014, 20:13 ]
Betreff des Beitrags:  Softairwaffen -

Softairwaffen bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule gelten als Spielzeug und sind bei Jugendlichen sehr beliebt. Da sie einer echten Waffe ähnlich sehen, müssen sie geschützt transportiert werden. Zudem dürfen sie nur in gesicherten Räumen benutzt werden.

Eine Softairwaffe müsse immer in einem undurchsichtigen und verschließbaren Behälter wie etwa einem Koffer transportiert werden. Auch dies sei vielen Eltern nicht bewusst, wenn sie dem Kind das Spielzeug kauften, so Falkenhagen (Dierk Falkenhagen vom Duderstädter Polizeikommissariat). Sollten Polizeibeamte ein Kind oder einen Jugendlichen mit einer Softairwaffe antreffen, würde diese von der Polizei einbehalten.

Ebensowenig sei bekannt, dass das Benutzen nur abgeschirmten, abgeschlossenen und schallgeschützten Räumen stattfinden dürfe. Außerdem müsse im Vorfeld geklärt werden, wer im Falle eines Unfalles haftet. „Das würde ich schriftlich festhalten“, empfiehlt Falkenhagen Eltern, die ihren Kindern und deren Freunden das Schießen beispielsweise in einer entsprechend ausgestatteten Scheune erlauben wollen.


Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de - 09.04.2014

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