Der Hotelbesitzer hat eine Verkehrssicherungspflicht, d.h., er muss dafür sorgen, dass von seinem Haus und dem Grundstück keine Gefahren für seine Gäste ausgehen. Da, wo mit der vermehrten Anwesenheit von Kindern zu rechnen sind, bestehen diese Anforderungen in besonderem Maße.
Andererseits kommt für kleine Kinder bis zum Alter von 3 Jahren die elterliche Aufsichtspflicht voll zum Tragen. Kleinen Kindern muss man also "hinterher laufen", wie Sie es beschreiben. Größere können und sollen sich freier bewegen dürfen und Sie müssen nicht lückenlos beaufsichtigen. Aber Sie müssen auf die Gefahren hingewiesen sein.
Eine Terrasse muss zu einem abfallenden Gelände hin so gesichert sein, dass es nicht zu Abstürzen kommen kann. In den Landesbauordnungen finden sich Werte von 1 m, bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m 1,1 m.
Wir empfehlen, bei Aufenthalten mit Kindern an fremden Orten vorab immer einen "Sicherheitscheck" zu machen. Treppenabgänge und Brüstungen sind dabei besonders wichtige Punkte.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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