In der Spielplatznorm (DIN EN 1176) gibt es eine Vorschrift, wonach 3 m Fallhöhe nicht überschritten werden dürfen. Kleinstkinder bis zu 3 Jahren sollten dort natürlich keinen Zugang haben!
Ab 2 m Höhe sind Brüstungen von mind. 70 cm und natürlich eine stark falldämpfende Bodenauflage vorzusehen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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