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Sturz von einem hohen Spielplatzgerät
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Autor:  Familie Wegener [ 12.11.2011, 21:07 ]
Betreff des Beitrags:  Sturz von einem hohen Spielplatzgerät

Auf unserem Spielplatz ist ein sehr hohes Klettergerät,bestimmt weit über 2 Meter. Wir fragen uns, wie hoch so ein Gerät eigentlich sein darf. Wenn ein Kind von oben stürzt, gibt das bestimmt schlimme Verletzungen. Kennen Sie die Vorschriften dazu. Wir konnten dazu nichts finden.

sHerzliche Grüße von Familie Wegener

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 13.11.2011, 16:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sturz von einem hohen Spielplatzgerät

In der Spielplatznorm (DIN EN 1176) gibt es eine Vorschrift, wonach 3 m Fallhöhe nicht überschritten werden dürfen. Kleinstkinder bis zu 3 Jahren sollten dort natürlich keinen Zugang haben!

Ab 2 m Höhe sind Brüstungen von mind. 70 cm und natürlich eine stark falldämpfende Bodenauflage vorzusehen.

Autor:  U. Sobotta [ 28.11.2011, 12:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sturz von einem hohen Spielplatzgerät

Die DIN-Reihe 1176 legt die max. Fallhöhe fest. Wenn es sich bei der obersten Geräteebene um einen Podestboden handelt, gilt der Podestboden als Fallhöhe, nicht die Brüstungshöhe. Das ist nicht unbedingt einsichtig, aber in der Norm so vorgesehen. Wichtig ist ein Fallschutzboden gemäß DIN EN 1176 und eine jährliche Jahreshauptinspektion durch einen ausgebildeten Spielplatzprüfer.

Für kleine Kinder kann man die selbstständige Benutzung des Gerätes erschweren, indem die unterste Sprosse oder Podestboden mehr als 40 cm höher liegt als der Untergrund. Das Gerät gilt dann als nicht leicht zugänglich.

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