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 Betreff des Beitrags: Privater Spielplatz
BeitragVerfasst: 09.05.2006, 11:12 
Als Hausgemeinschaft betreiben wir einen privaten Spielplatz, der auch öffentlich genutzt wird. Unterliegen wir auch den Anforderungen der Din Norm fĂŒr KinderspielplĂ€tze? Kann ich diese Norm ĂŒber Sie beziehen?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09.05.2006, 14:00 
Expertin
Expertin

Registriert: 08.11.2005, 09:30
BeitrÀge: 306
Private SpielplĂ€tze, die auch öffetnlich zugĂ€nglich sind unterliegen ebenfalls der DIN NORM SpielplatzgerĂ€te - Anleitung fĂŒr Installation, Wartung und Betrieb. Die Normtexte entsprechen der bisherigen Rechtsprechung und beinhalten u.a. Angaben zu den notwendigen Kontrollen.

So sind Sichtkontrollen (visuelle Routineionspektionen) wöchentlich, Funtionskontrollen (operative Inspektion) monatlich bis quartalsmĂ€ĂŸig und Jahreskontrollen (JĂ€hrliche Hauptinspektion) Pflicht. FĂŒr die wöchentlichen Kontrollen bedarf es zunĂ€chst keiner speziellen Fachausbilung, d.h. hier kann ein ernannter Sicherheitsbeauftragter der Hausgemeinschaft oder der Hausmeister verantwortlich sein.

Hingegen sollten fĂŒr die Funktions- und Jahreskontrollen Personen mit entsprechender BefĂ€higung herangezogen werden, d.h. einem Sachkundigen, der aufgrund der beruflichen Ausbildung, Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse qualifizierte Aussagen ĂŒber den sicherheitstechnischen Zustand von SpielgerĂ€ten machen können. Hierzu zĂ€hlen u.a. Handwerker, Ingenieure, Fachfirmen aus der SpielzeuggerĂ€tbranche, Fachleute anerkannter PrĂŒfinstitute (TÜV, DEKRA).

Die DIN Normen sind ĂŒber den Beuth Verlag kostenpflichtig zu beziehen www.beuth.de

_________________
Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
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Heilsbachstraße 13
53123 Bonn
Tel. 0228/688 34-30
Fax 0228/688 34-88
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