Wenn Ihre Tochter mehr als 7 Jahre alt ist, darf sie nach den Richtlinien des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder grundsätzlich allein - oder auch mit gleichaltrigen Freundinnen - ins Schwimmbad. (Vorher ist eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren erforderlich.)
Diese Altersgrenze kann aber nicht alleiniger Entscheidungsfaktor sein. Sie sollten als Eltern sehr genau einschätzen, was Sie Ihrer Tochter zutrauen können. Ist sie selbständig und geübt in ähnlichen Lebensbereichen, weiß sie in neuen Situationen zu reagieren und zu handeln, hält sie sich an Regeln und vemeidet Risiken?
Über die Fähigkeit des Schwimmens hinaus beschreibt die DLRG eine "Wassersicherheit" bei Kindern, wenn sie:
- sich unter Wasser genauso gut zurecht finden wie über Wasser
- 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen können
- auf dem Rücken genauso gut schwimmen können wie auf dem Bauch
- mehrere Sprünge beherrschen
- beim Wasserschlucken nicht anhalten müssen
(Quelle:
www.dlrg.de)