Wir denken, dass Ihre Vorsicht berechtigt ist.
Stürze von Spielgeräten stehen weiter vorne auf der Unfallliste. Sie gehen bei guter Falldämmung meist glimpflich aus. Fallen Kinder aber auf harte Böden, auf Begrenzungen, kollidieren sie mit Pfosten, Pfeilern, Mauern oder auch Baumstämmen, kann es leicht zu (Kopf-)Verletzungen mit u.U. schwerwiegenden Schädigungen führen.
Kommt es tatsächlich zu einem Zwischenfall auf Ihrem Spielplatz, werden Sie sich nicht unbedingt auf die "Vertretbarkeit" in der TÜV-Aussage berufen können. Als Betreiber des Spielplatzes müssen Sie die Sicherheit garantieren - dies ohne Einschränkung. Geht es um wirkliche Haftungsfragen, die dann vor Gericht geklärt werden, wird sich die gegnerische Partei schlicht auf die Einhaltung von Normen beziehen - ebenfalls ohne Einschränkung.
Auf der ganz sicheren Seite sind Sie also nur , wenn Sie den Standort des Gerätes verändern, (oder auch auf den Baum verzichten.)
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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