Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 04:37


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Verkehrssicherungspflicht bei privaten Spielplätzen
BeitragVerfasst: 26.08.2010, 13:25 
Newbie
Newbie

Registriert: 26.08.2010, 13:13
Beiträge: 1
Hallo,
unsere Eigentümer Gemeinschaft hat einen als privat gekennzeichneten aber öffentlich zugänglichen Spielplatz errichtet, der auch vom TÜV abgenommen wurde. Jetzt ist mir aufgefallen, dass nicht alle Vorschriften den DIN EN 1176 eingehalten wurde. Zum Beispiel wurde u.a. der Fallraum um das Schaukel/Rutsche Gerät nicht eingehalten, da das Gerät zwischen Bäume eingebaut wurde. Auf Rückfrage schrieb mir der zuständige Prüfingenieur:
Wie Sie richtig geschrieben haben, ist normalerweise um Spielgeräte ein Fallraum von mindestens 1,5 m frei zu halten. Seitlich des Gerätes steht ein Baum in Höhe des waagerechten Balkens näher, wir halten dies wegen der Abschirmung durch die schrägen Balken des Gerätes für vertretbar.

Ist die Eigentümergemeinschaft hiermit von der Haftung befreit, wenn sich ein Kind aufgrund nicht eigenhaltener Fallräume verletzen? Ich gehe mal davon aus, das der TÜV die Haftung in solch einem Fall nicht übernimmt.... ;-)

Danke schon mal im Voraus.


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29.08.2010, 10:32 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Wir denken, dass Ihre Vorsicht berechtigt ist.

Stürze von Spielgeräten stehen weiter vorne auf der Unfallliste. Sie gehen bei guter Falldämmung meist glimpflich aus. Fallen Kinder aber auf harte Böden, auf Begrenzungen, kollidieren sie mit Pfosten, Pfeilern, Mauern oder auch Baumstämmen, kann es leicht zu (Kopf-)Verletzungen mit u.U. schwerwiegenden Schädigungen führen.

Kommt es tatsächlich zu einem Zwischenfall auf Ihrem Spielplatz, werden Sie sich nicht unbedingt auf die "Vertretbarkeit" in der TÜV-Aussage berufen können. Als Betreiber des Spielplatzes müssen Sie die Sicherheit garantieren - dies ohne Einschränkung. Geht es um wirkliche Haftungsfragen, die dann vor Gericht geklärt werden, wird sich die gegnerische Partei schlicht auf die Einhaltung von Normen beziehen - ebenfalls ohne Einschränkung.

Auf der ganz sicheren Seite sind Sie also nur , wenn Sie den Standort des Gerätes verändern, (oder auch auf den Baum verzichten.)

_________________
FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de
BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher
TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher

Lis Dammann
FORUM KINDERSICHERHEIT
forum@kindersicherheit.de


Nach oben
Offline   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste


Sie dürfen neue Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Theme created StylerBB.net
Deutsche Ãœbersetzung durch phpBB.de
SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Christian-Lassen-Str. 11a, 53117 Bonn, info@kindersicherheit.de